Prüfungssicherheit
Vorbereitung auf DRV-Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung: Wir finden die Feststellungen, bevor der Prüfer sie findet – Beitragsgruppen, Meldungen, Umlagen, Lohnkonto.
Fehler erkennen. Potenziale nutzen. Ohne böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung.
Durchführung durch Senior-Consultants mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der LohnabrechnungDaten bleiben in der EUKeine KI-Verarbeitung Ihrer Lohndaten
Nutzen
Ein Payroll-Review deckt Fehler in Sozialversicherung, Lohnsteuer und Tarifanwendung auf, bevor sie zu Nachforderungen führen, und zeigt Ansatzpunkte zur Nettolohnoptimierung.
Vorbereitung auf DRV-Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung: Wir finden die Feststellungen, bevor der Prüfer sie findet – Beitragsgruppen, Meldungen, Umlagen, Lohnkonto.
Beitrags- und Steuernachforderungen für bis zu vier Jahre, Säumniszuschläge von 1 % pro Monat und persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung (§ 266a StGB, § 42d EStG) lassen sich vermeiden.
Mehr Netto für Mitarbeitende bei gleichen Arbeitgeberkosten: Sachbezüge, Fahrtkosten, Kindergartenzuschuss, Gesundheitsförderung, bAV – wir zeigen, welche Bausteine für Ihren Betrieb in Frage kommen.
Prüfkatalog
Der Payroll-Review umfasst sechs Prüfgruppen: Stammdaten und Beschäftigungsarten, Entgeltbestandteile und Zuschläge, Umlagen und Meldewesen, Tarif- und Rechtsgrundlagen, Dokumentation sowie Nettolohnoptimierung.
Beitrags-, Personengruppen- und Tätigkeitsschlüssel, Minijob, Midijob, Werkstudierende, Azubis, Rentner.
SFN-Zuschläge, Sachbezüge, Firmenwagen, bAV, Einmalzahlungen, Reisekosten, Mindestlohn.
U1/U2/U3, Beitragsnachweise, BBG, ELStAM, Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenrecht.
Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit, Bezugnahmeklauseln, Eingruppierung, Baulohn, AÜG.
Lohnkonto § 4 LStDV, Entgeltunterlagen § 8 BVV, GoBD, Arbeitszeitaufzeichnungen, Nachweise.
Ungenutzte steuer- und beitragsfreie Bestandteile, beziffertes Einsparpotenzial, Priorisierung.
Ihr Ergebnis
Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht als PDF im Payworx-Design, auf Wunsch mit Excel-Befundtabelle – mit Ampelbewertung, Befunden samt Rechtsgrundlagen und einem Maßnahmenplan.
Auf einen Blick: Kritisch, Wesentlich, Hinweis oder Optimierungspotenzial – für Stammdaten, Entgeltbestandteile, Umlagen, Tarif und Dokumentation.
Jeder Befund mit Sachverhalt, Feststellung, konkreter Fundstelle (SGB IV, EStG, MiLoG, TVG, AÜG) und beziffertem Risiko pro Monat.
Priorisierte Handlungsempfehlungen – was sofort korrigiert werden muss, was zum nächsten Abrechnungslauf und was strategisch sinnvoll ist.
Wo sich Nettolohnoptimierung anbietet, benennen wir die passenden Bausteine – ohne Rechenversprechen, sondern als Grundlage für ein Gespräch.
Ihr Aufwand
Für den Payroll-Review benötigen wir nur die vollständigen Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen der letzten vier Monate sowie – bei Teilnahme am U1-Verfahren – die AAG-Anträge; optional das Jahreslohnkonto.
Mehr Unterlagen fordern wir zu Beginn nicht an. Nur wenn sich im Rahmen der Prüfung ein Abrechnungsfehler zeigt, bitten wir gezielt um einzelne Nachweise.
Zielgruppe
Der Payroll-Review steht privatwirtschaftlichen Unternehmen aller Branchen offen – vom Handwerksbetrieb mit drei Beschäftigten bis zum Industrieunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden.
Ablauf
Der Payroll-Review läuft in sechs Schritten von der Anfrage über Vertrag und Datenschutzvereinbarung bis zum Prüfbericht; Lohndaten werden erst nach unterzeichneter Datenschutzvereinbarung übermittelt.
Allgemeine Daten, betriebliche Daten, Prüfumfang und Bestätigungen – ohne Lohndaten, ohne Namen.
Sie erhalten Preis, Leistungsbeschreibung und den Link zur digitalen Unterzeichnung.
NDA und Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – vor jeder Datenübermittlung.
Verschlüsselter, zeitlich befristeter EU-Upload: Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen der letzten 4 Monate, bei U1-Teilnahme die AAG-Anträge – optional das Jahreslohnkonto.
Prüfung durch benannte Lohnexperten im Vier-Augen-Prinzip. Nur bei konkreten Befunden fragen wir einzelne Nachweise gezielt nach.
Befunde, Rechtsgrundlagen und klare Handlungsempfehlungen.
Preise
Der Payroll-Review kostet 59 EUR inklusive bis zu 3 Mitarbeitenden (je weiterer 10 EUR); der Payroll-Review AÜG kostet ab 199 EUR inklusive bis zu 10 Mitarbeitenden (je weiterer 20 EUR).
Payroll-Review
59 EUR
netto zzgl. USt.
inkl. Prüfung von bis zu 3 Mitarbeitenden, jeder weitere Mitarbeitende 10 EUR
Payroll-Review AÜG
ab 199 EUR
netto zzgl. USt.
inkl. Prüfung von bis zu 10 Mitarbeitenden, jeder weitere Mitarbeitende 20 EUR
Besonderer Vorteil
Bei Beauftragung der laufenden Lohnabrechnung ab 01.01.2027 werden die Kosten des Payroll-Reviews mit den zukünftigen Abrechnungskosten verrechnet.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (B2B). Zusatzmodule wie Nettolohnoptimierungs-Workshop, Tarif- und AVE-Tiefenprüfung oder Prüfungsvorbereitung auf Anfrage.
Datenschutz & Vertrauen
Lohnabrechnungen werden bei Payworx ausschließlich in der EU verarbeitet, regelbasiert ausgewertet und niemals an KI-Systeme übergeben – vertraglich gesichert durch NDA und Auftragsverarbeitungsvertrag.
Verschlüsselt
Keine KI
EU-only
Jetzt starten
Für Ihr Angebot genügen Betrieb, Gewerbe, Tarifbindung, Prüfumfang und Ihre Kontaktdaten – die benötigten Unterlagen fordern wir erst nach Vertragsabschluss über einen persönlichen, verschlüsselten Upload an.
In 4 Schritten zum Angebot
Keine Lohndaten · EU-Verarbeitung · keine KIAnsprechperson, E-Mail, Telefon und gewünschter Kontaktweg.
Firma, Anschrift, Gewerbe und Tarifbindung.
Anzahl zu prüfender Mitarbeitender – Preis sofort sichtbar.
Datenschutz und unverbindliches Angebot bestätigen, fertig.
Dauert rund 2 Minuten · kostenfrei und unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
Der Payroll-Review ist eine fachliche Prüfung der Abrechnungsunterlagen und ersetzt keine Rechtsberatung; er ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.
FAQ
Die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf, Unterlagen, U1-Umlage, Tarifbindung, Minijobs, AÜG, Nettolohnoptimierung und Datenschutz – jeweils mit direkter Antwort.
Ein Payroll-Review ist die fachliche Prüfung Ihrer Lohnabrechnungen der letzten vier Monate auf sozialversicherungs-, lohnsteuer- und tarifrechtliche Fehler. Payworx prüft Beitragsgruppen, Beschäftigungsarten, Zuschläge, Umlagen und Tarifbindung, beziffert Risiken und zeigt Einsparpotenziale durch Nettolohnoptimierung. Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen.
Der Payroll-Review kostet 59 EUR netto inklusive Prüfung von bis zu drei Mitarbeitenden; jeder weitere Mitarbeitende kostet 10 EUR. Für Arbeitnehmerüberlassung gilt der Payroll-Review AÜG ab 199 EUR inklusive zehn Mitarbeitende, je weiterer 20 EUR. Bei Beauftragung der laufenden Lohnabrechnung ab 01.01.2027 werden die Kosten verrechnet.
Benötigt werden die Lohnabrechnungen der letzten vier Abrechnungsmonate, Lohnjournal beziehungsweise Lohnkonto, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen und Arbeitsverträge (anonymisiert zulässig). Je nach Angaben kommen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, eine monatsweise Mitarbeiterübersicht des Vorjahres oder der Bescheid zur Ausgleichsabgabe hinzu. Die Übermittlung erfolgt erst nach Vertragsabschluss über einen gesicherten EU-Upload.
Ein Payroll-Review dauert in der Regel fünf bis zehn Werktage ab vollständigem Eingang der Unterlagen. Die Dauer hängt von der Anzahl der zu prüfenden Mitarbeitenden, der Komplexität der Sachverhalte (etwa Baulohn oder AÜG) und der gewählten Berichtstiefe ab. Den voraussichtlichen Termin nennen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen. Fehler führen zu Nachforderungen für bis zu vier Jahre zuzüglich Säumniszuschlägen von einem Prozent pro Monat. Ein Payroll-Review deckt typische Feststellungen vorab auf, sodass Sie Korrekturen selbst vornehmen können.
Für die U1-Umlage werden Beschäftigte nach Wochenstunden gewichtet: bis 10 Stunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75 und darüber mit 1,0. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Monate des Vorjahres. Auszubildende, Schwerbehinderte und weitere Gruppen bleiben außer Betracht. Unser VZÄ-Rechner ermittelt den Wert live.
Ein Arbeitgeber nimmt am U1-Umlageverfahren teil, wenn er im Vorjahr regelmäßig nicht mehr als 30 Vollzeitäquivalente beschäftigt hat (§ 1 Abs. 1 AAG). Dann zahlt er die Umlage U1 und erhält Erstattungen bei Entgeltfortzahlung. Liegt der Wert über 30, besteht keine Pflicht; zu Unrecht gezahlte Umlagen können erstattet werden.
Ein Tarifvertrag gilt ohne Verbandsmitgliedschaft, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde, eine Rechtsverordnung nach dem AEntG besteht oder der Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel enthält. Ohne diese Voraussetzungen ist ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden – auch bei Gewerkschaftsmitgliedschaft der Beschäftigten.
Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass ein Tarifvertrag nach § 5 TVG durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche erstreckt wird – unabhängig von Verbands- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. Beispiele sind der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung, das Sozialkassenverfahren Bau oder Branchenmindestlöhne nach dem AEntG.
Bei Minijobs sind das Überschreiten der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze, die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen, fehlende Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht und falsche Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel besonders fehleranfällig. Auch Urlaubs- und Feiertagsansprüche sowie Mindestlohn und Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 MiLoG werden häufig übersehen.
In der Arbeitnehmerüberlassung gilt nach neun Monaten Einsatz im selben Kundenbetrieb Equal Pay, sofern kein Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet wird. Zusätzlich sind die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Branchenzuschläge, einsatzfreie Zeiten und Arbeitszeitkonten zu prüfen. Der Payroll-Review AÜG deckt diese Anforderungen des AÜG gesondert ab.
Nettolohnoptimierung nutzt steuer- und beitragsfreie Entgeltbestandteile wie Sachbezüge bis 50 EUR, Fahrtkostenzuschüsse, Kindergartenzuschüsse, Erholungsbeihilfen oder betriebliche Gesundheitsförderung, um bei gleichen Arbeitgeberkosten mehr Netto auszuzahlen. Sie lohnt sich für Unternehmen jeder Größe, insbesondere bei Gehaltsverhandlungen, Mitarbeiterbindung und Fachkräftemangel.
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 154 SGB IX). Wird die Quote nicht erfüllt, ist je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz eine gestaffelte Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX zu zahlen, die jährlich bis 31. März anzuzeigen ist.
Nein. Lohnabrechnungen und daraus extrahierte Daten werden bei Payworx zu keinem Zeitpunkt an KI- oder LLM-Systeme übergeben – weder produktiv noch zu Test- oder Trainingszwecken. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU, regelbasiert und durch benannte Prüfer. Dies ist vertraglich in der Datenschutzvereinbarung nach Art. 28 DSGVO festgelegt.
Nein, Abrechnungen des öffentlichen Dienstes nach TVöD, TV-L oder TV-H bieten wir aktuell nicht an. Der Payroll-Review richtet sich an privatwirtschaftliche Unternehmen aller Gewerbesparten – vom Handwerk über Gastronomie, Pflege und Logistik bis zur Arbeitnehmerüberlassung. Kirchliche Arbeitgeber mit AVR prüfen wir nur nach Einzelfreigabe.
Bundesweit
Payworx prüft Lohnabrechnungen bundesweit und vollständig remote – in allen Ballungsräumen und Großstädten, von Berlin, Hamburg und München über Rhein-Ruhr und Rhein-Main bis Stuttgart, Leipzig und Dresden.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Persönliche Ansprechperson, keine Hotline.
Der Payroll-Review ist eine fachliche Prüfung der Abrechnungsunterlagen und ersetzt keine Rechtsberatung; er ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.
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