Ratgeber & Links

Hier finden Sie die wichtigsten offiziellen Stellen und Gesetzestexte zur Lohnabrechnung, zur Sozialversicherung und zur Finanzbuchhaltung. Dazu kommen Checklisten für typische Aufgaben im Personalbereich.

Lohnabrechnung

Minijob & Midijob

Sozialversicherung

Personal & Arbeitsrecht

Buchhaltung & Steuern

E-Rechnung

Berlin

Checklisten

Checkliste: Unterlagen für den Wechsel zum externen Lohnbüro

  1. Betriebsnummer und Unfallversicherungs-Mitgliedsnummer bereitlegen
  2. Steuernummer des Arbeitgebers und zuständiges Betriebsstättenfinanzamt angeben
  3. Lohnjournale und Lohnkonten des laufenden Jahres übergeben
  4. Personalstammdaten aller Beschäftigten (Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung)
  5. Arbeitsverträge, Vereinbarungen zu Zulagen, Sachbezügen und betrieblicher Altersversorgung
  6. Bei Baubetrieben: SOKA-BAU-Betriebskontonummer und Zugangsdaten
  7. Zugänge bzw. Vollmachten für die bisherige Abrechnungssoftware klären

Offizielle Quelle: Entgeltunterlagen im DRV-Lexikon (öffnet in neuem Fenster)

Checkliste: Neuen Mitarbeiter anmelden

  1. Personalfragebogen mit Stammdaten ausfüllen lassen
  2. Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf erfassen
  3. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse anfordern
  4. Beschäftigungsart prüfen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Übergangsbereich, Auszubildende)
  5. Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung, höchstens sechs Wochen nach Beginn
  6. Sofortmeldung abgeben, sofern die Branche nach § 28a Abs. 4 SGB IV betroffen ist

Offizielle Quelle: Meldeverfahren beim GKV-Spitzenverband (öffnet in neuem Fenster)

Checkliste: Elektronische Entgeltunterlagen 2027

  1. Bestehende Befreiung von der elektronischen Führung prüfen (endet am 31.12.2026)
  2. Alle Unterlagen nach § 8 BVV erfassen, die zur Entgeltabrechnung gehören
  3. Papierunterlagen ab 2027 digitalisieren und revisionssicher ablegen
  4. Ablagestruktur festlegen, etwa in einer digitalen Personalakte
  5. Zugriffsrechte und Löschfristen nach DSGVO festlegen
  6. Bereitstellung für die Betriebsprüfung der Rentenversicherung testen

Offizielle Quelle: § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) (öffnet in neuem Fenster)

Stand: Oktober 2026. Payworx erbringt Leistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG und berät nicht steuerlich. Den Jahresabschluss erstellt Ihr Steuerberater.

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