Ratgeber & Links
Hier finden Sie die wichtigsten offiziellen Stellen und Gesetzestexte zur Lohnabrechnung, zur Sozialversicherung und zur Finanzbuchhaltung. Dazu kommen Checklisten für typische Aufgaben im Personalbereich.
Lohnabrechnung
- Offizieller Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums (öffnet in neuem Fenster)
Berechnet die Lohnsteuer für einen Arbeitslohn nach dem amtlichen Programmablaufplan.
- Mindestlohn beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (öffnet in neuem Fenster)
Informiert über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und die Regeln des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
- Mindestlohnkontrollen und Branchenmindestlöhne beim Zoll (öffnet in neuem Fenster)
Erläutert die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Aufzeichnungspflichten.
- Haufe Personal – Fachportal Lohn & HR (öffnet in neuem Fenster)
Bietet Fachbeiträge zu aktuellen Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
Minijob & Midijob
- Minijobs und Übergangsbereich (Midijob) der Minijob-Zentrale (öffnet in neuem Fenster)
Erklärt Verdienstgrenze, Abgaben und Meldungen für geringfügig Beschäftigte.
Sozialversicherung
- Deutsche Rentenversicherung – Arbeitgeber und Betriebsprüfung (öffnet in neuem Fenster)
Informiert über Beitragsrecht und den Ablauf der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV.
- GKV-Spitzenverband – Meldeverfahren und Beitragsrecht (öffnet in neuem Fenster)
Veröffentlicht Gemeinsame Grundsätze und Rundschreiben zum Meldeverfahren.
- ITSG – Meldeverfahren und sv.net (öffnet in neuem Fenster)
Stellt das Ausfüllprogramm sv.net und technische Informationen zum Meldeverfahren bereit.
- Entgeltunterlagen im DRV-Lexikon (öffnet in neuem Fenster)
Beschreibt, welche Unterlagen Arbeitgeber nach § 8 BVV führen müssen.
- § 28f SGB IV – Aufzeichnungspflicht (öffnet in neuem Fenster)
Gesetzestext zur Pflicht des Arbeitgebers, Entgeltunterlagen zu führen.
- § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) (öffnet in neuem Fenster)
Regelt den Inhalt und die elektronische Führung der Entgeltunterlagen.
Personal & Arbeitsrecht
- Berufsausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit (öffnet in neuem Fenster)
Informiert Arbeitgeber über Ausbildung, Förderung und Meldungen.
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (öffnet in neuem Fenster)
Gesetzliche Grundlage für Branchenmindestlöhne, etwa im Baugewerbe.
- SOKA-BAU – Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) (öffnet in neuem Fenster)
Erläutert Beiträge und Meldeverfahren für Betriebe des Baugewerbes.
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) (öffnet in neuem Fenster)
Zuständig für Unfallversicherung und Lohnnachweis im Bau.
Buchhaltung & Steuern
- Bundesfinanzministerium – GoBD-Schreiben (öffnet in neuem Fenster)
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form.
- ELSTER – Umsatzsteuer-Voranmeldung (öffnet in neuem Fenster)
Offizielles Portal für die elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen.
- Bundeszentralamt für Steuern (öffnet in neuem Fenster)
Vergibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bestätigt ausländische USt-IdNr.
- § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) (öffnet in neuem Fenster)
Beschreibt, welche Buchführungsarbeiten ohne Steuerberaterzulassung erlaubt sind.
- Bundessteuerberaterkammer (öffnet in neuem Fenster)
Berufsorganisation der Steuerberater mit Suche nach zugelassenen Beratern.
E-Rechnung
- XRechnung bei KoSIT / xeinkauf (öffnet in neuem Fenster)
Technischer Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und im B2B-Bereich.
- ZUGFeRD beim Forum elektronische Rechnung (FeRD) (öffnet in neuem Fenster)
Hybrides Rechnungsformat aus PDF und strukturierten XML-Daten.
- Peppol-Netzwerk (öffnet in neuem Fenster)
Internationales Netzwerk für den standardisierten Austausch elektronischer Rechnungen.
Berlin
- IHK Berlin (öffnet in neuem Fenster)
Ansprechpartner für Gewerbetreibende, Ausbildung und Unternehmensgründung in Berlin.
- Handwerkskammer Berlin (öffnet in neuem Fenster)
Zuständig für Handwerksbetriebe, Handwerksrolle und Ausbildung.
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – Steuern (öffnet in neuem Fenster)
Informiert über die Berliner Finanzämter und ihre Zuständigkeiten.
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (öffnet in neuem Fenster)
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei Berliner Unternehmen.
Checklisten
Checkliste: Unterlagen für den Wechsel zum externen Lohnbüro
- Betriebsnummer und Unfallversicherungs-Mitgliedsnummer bereitlegen
- Steuernummer des Arbeitgebers und zuständiges Betriebsstättenfinanzamt angeben
- Lohnjournale und Lohnkonten des laufenden Jahres übergeben
- Personalstammdaten aller Beschäftigten (Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung)
- Arbeitsverträge, Vereinbarungen zu Zulagen, Sachbezügen und betrieblicher Altersversorgung
- Bei Baubetrieben: SOKA-BAU-Betriebskontonummer und Zugangsdaten
- Zugänge bzw. Vollmachten für die bisherige Abrechnungssoftware klären
Offizielle Quelle: Entgeltunterlagen im DRV-Lexikon (öffnet in neuem Fenster)
Checkliste: Neuen Mitarbeiter anmelden
- Personalfragebogen mit Stammdaten ausfüllen lassen
- Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf erfassen
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse anfordern
- Beschäftigungsart prüfen (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Übergangsbereich, Auszubildende)
- Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung, höchstens sechs Wochen nach Beginn
- Sofortmeldung abgeben, sofern die Branche nach § 28a Abs. 4 SGB IV betroffen ist
Offizielle Quelle: Meldeverfahren beim GKV-Spitzenverband (öffnet in neuem Fenster)
Checkliste: Elektronische Entgeltunterlagen 2027
- Bestehende Befreiung von der elektronischen Führung prüfen (endet am 31.12.2026)
- Alle Unterlagen nach § 8 BVV erfassen, die zur Entgeltabrechnung gehören
- Papierunterlagen ab 2027 digitalisieren und revisionssicher ablegen
- Ablagestruktur festlegen, etwa in einer digitalen Personalakte
- Zugriffsrechte und Löschfristen nach DSGVO festlegen
- Bereitstellung für die Betriebsprüfung der Rentenversicherung testen
Offizielle Quelle: § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) (öffnet in neuem Fenster)
Stand: Oktober 2026. Payworx erbringt Leistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG und berät nicht steuerlich. Den Jahresabschluss erstellt Ihr Steuerberater.
