Der Aufwand ist nur umgezogen
Früher hat das Buchhaltungsbüro sortiert. Heute lädt Ihr Team hoch. Gespart hat niemand.
Digitale Buchführung
Das Hochladen von Belegen im Mandantenportal ist kein digitaler Prozess – es ist verlagerte Handarbeit. Wir richten die Schnittstellen ein, über die Ihre Belege, Bankumsätze, PayPal-Transaktionen, Firmenkarten und Reisekosten automatisch in DATEV Unternehmen online oder ADDISON OneClick fließen. Geprüft und verantwortet von Teamleitungen mit über 20 Jahren Berufserfahrung.
DATEV & ADDISON · GoBD-konform · E-Rechnung nach EN 16931 · Datenverarbeitung in der EU · im Rahmen von § 6 Nr. 4 StBerG
Der blinde Fleck
Früher hat das Buchhaltungsbüro sortiert. Heute lädt Ihr Team hoch. Gespart hat niemand.
Portalrechnungen, Kartenzahlungen und Reisekosten tauchen erst auf, wenn jemand danach fragt. Meistens zu spät.
Wer im Mai über März spricht, trifft keine Entscheidungen mehr – er erklärt Vergangenheit.
Sechs Ebenen
Ein erheblicher Teil der Eingangsrechnungen liegt heute in Kundenportalen: Telekommunikation, Energie, Cloud-Dienste, Marktplätze, Leasinggesellschaften, Werkzeug- und Baustoffhändler. Spezialisierte Belegabhol-Dienste laden diese Rechnungen automatisiert herunter und übertragen sie über den DATEV Rechnungsdatenservice bzw. Belegbilderservice nach DATEV Unternehmen online bzw. über die Schnittstellen von ADDISON Direkt (ADDISON OneClick) übertragen – bei invoicefetcher® etwa alle 30 Minuten, wobei Buchungssatz und Belegbild unmittelbar verknüpft werden. DATEV Unternehmen online und ADDISON Direkt sind dabei gleichwertige Mandantenportale: Wir arbeiten in dem System, das bei Ihnen im Einsatz ist. Der Mandant sammelt keine Belege mehr: Die Belege sammeln sich selbst.
Typische Systeme
Herstellernennungen erfolgen als sachliche Information über verfügbare Schnittstellen, nicht als Empfehlung oder Erfolgsversprechen.
E-Rechnung 2027
seit 01.01.2025
Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist regelmäßig eine E-Rechnung zu verwenden; die Empfangsfähigkeit muss bestehen.
bis 31.12.2026
Sonstige Rechnungen zulässig; andere elektronische Formate wie PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
bis 31.12.2027
Verlängerte Übergangsfrist bei einem Vorjahresumsatz des Ausstellers bis 800.000 Euro.
ab 01.01.2028
E-Rechnung im inländischen B2B ausnahmslos verpflichtend.
Maßgeblich sind die BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz, § 14 UStG.
Empfangen können müssen Sie bereits. Ausstellen müssen Sie ab 2027 – bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro ab 2028. Der Unterschied zwischen „gerade noch geschafft“ und „läuft seit zwei Jahren sauber“ entscheidet sich jetzt.
GoBD
Automatisierung ohne Dokumentation ist ein Betriebsprüfungsrisiko. Mit Verwaltungsanweisung vom 14.07.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die GoBD aktualisiert; Anlass war der Anpassungsbedarf durch die E-Rechnungspflicht im inländischen B2B.
Ersetzendes Scannen bleibt zulässig, wenn der Prozess bildlich übereinstimmt, vollständig, lesbar, unveränderbar und zeitnah ist – und durch eine schriftliche Verfahrensdokumentation belegt wird. Für Buchungsbelege gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Aufbewahrungsfrist von acht statt zehn Jahren; für Handelsbücher, Inventare und Abschlüsse bleibt es bei zehn Jahren.
Jedes Verfahren, das wir für Ihre laufende Finanzbuchhaltung einrichten, wird in Ihrer Verfahrensdokumentation abgebildet – damit die Automatisierung in der Prüfung trägt.
GoBD in der Fassung der BMF-Verwaltungsanweisung vom 14.07.2025.
Haltung
KI setzen wir dort ein, wo sie messbar hilft und rechtlich sauber ist. Wir setzen sie nicht ein, wo sie Verantwortung ersetzen soll. Jede Buchhaltung wird von einer Teamleitung mit über 20 Jahren Berufserfahrung geprüft, freigegeben und mit Ihnen besprochen. Vorschläge eines Systems sind für uns ein Hinweis – kein Ergebnis.
Proaktive Hinweise
Für Bauunternehmen bündeln wir diese Hinweise mit der Baulohnabrechnung und der laufenden Lohnabrechnung – ein Prozess, ein Ansprechpartner.
Ablauf
Wir erfassen Ihre Systeme, Zahlungswege, Belegquellen und Ihr Buchführungssystem.
Sie erhalten einen konkreten Plan: welche Quelle über welchen Dienst in welches Zielsystem fließt – inklusive Aufwand und laufender Kosten.
Wir richten ein, testen im Parallelbetrieb und dokumentieren alles in Ihrer Verfahrensdokumentation.
Ihre Buchhaltung läuft – geprüft, freigegeben und regelmäßig mit Ihnen besprochen.
AEO
Ein Mandantenportal ist der Ort, an dem Belege liegen – bei uns entweder DATEV Unternehmen online oder ADDISON Direkt; beide Portale sind funktional gleichzusetzen. Eine Schnittstelle ist der automatisierte Weg dorthin. DATEV stellt hierfür Datenservices bereit, ADDISON Direkt die entsprechenden OneClick-Schnittstellen, über die Buchungssätze, Stammdaten und digitale Belege ohne manuelles Zutun übertragen und Buchung und Beleg verknüpft werden.
In der Regel sind es mehr Prozesse, als Sie vermuten – und die Einrichtung dauert kürzer, als Sie denken.
Mehr zu unseren Leistungen: Finanzbuchhaltung · Lohnabrechnung · E-Rechnung und Peppol · Über uns
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