Viele Fehler und Verzögerungen in Lohnabrechnung und Buchhaltung entstehen nicht bei der Abrechnung selbst – sondern bei der Vorbereitung. Payworx analysiert vorgelagerte Prozesse, beseitigt Engpässe und schult Ihre Mitarbeitenden aktiv.
Diese Situationen begegnen uns regelmäßig – bei Unternehmen jeder Größe und Branche.
Zeitnachweis per E-Mail oder WhatsApp – keine strukturierte Übergabe
Belege werden gesammelt und monatlich in Tüten angeliefert
Mehrere Systeme für Zeiterfassung, Lohn und Buchhaltung – kein Datenaustausch
Rückfragen bei jeder Abrechnung wegen fehlender oder unklarer Informationen
Zuständigkeiten unklar – wer liefert was bis wann?
Manuelles Abtippen von Rechnungen statt automatischer Belegerfassung
Fehlende Transparenz: Unternehmer weiß nicht, was gebucht wurde und warum
Personalwechsel in der Lohnbuchhaltung legt Prozesse lahm
Schritt 01
Systeme, Schnittstellen, Übergabeformate und Zuständigkeiten werden dokumentiert.
Schritt 02
Wo entstehen Rückfragen, Fehler und Zeitverluste? Payworx identifiziert die konkreten Schwachstellen.
Schritt 03
Priorisierte Maßnahmen: Schnittstellen, Schulungen, Formatvorgaben, digitale Workflows.
Schritt 04
Payworx setzt Maßnahmen um und schult Ihre Mitarbeitenden aktiv – an realen Vorgängen.
Schritt 05
In ERFA-Meetings und regelmäßigen Abstimmungen werden Prozesse kontinuierlich verbessert.
Wie kommen Belege ins System? Per App, E-Mail, Peppol oder Schnittstelle – Payworx richtet den optimalen Weg ein und minimiert manuelle Schritte.
Zeitnachweise, variable Vergütung, Reisekosten, Sachbezüge – strukturierte Übergabeformate statt E-Mail-Anhänge oder Tabellenwirrwarr.
Wer liefert was bis wann? Payworx definiert mit Ihnen klare Verantwortlichkeiten und Übergabepunkte – damit keine Information verloren geht.
Freigabeprozesse, automatische Weiterleitung, Archivierung – Payworx richtet digitale Abläufe ein, die auch bei Personalwechsel stabil bleiben.
* Payworx GmbH & Co. KG erbringt im Bereich Finanzbuchhaltung und Buchhaltung ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Eine steuerrechtliche Beratung oder Vertretung gegenüber Behörden ist den zugelassenen Steuerberatern vorbehalten.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, unsere Dienste zu verbessern und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.