Jede Branche hat eigene Anforderungen an Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung. Payworx kennt die branchenspezifischen Besonderheiten – von Bau über Gastronomie bis Industrie – und liefert präzise, fehlerfreie Lösungen. Persönlich betreut, deutschlandweit.
In bestimmten Branchen schreibt der Gesetzgeber (§ 28a Abs. 4 SGB IV) vor, dass Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung – spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit – bei der Deutschen Rentenversicherung sofort gemeldet werden müssen. Dies gilt unabhängig von der regulären Lohnabrechnung. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Payworx stellt sicher, dass die Sofortmeldung für alle betroffenen Mitarbeitenden fristgerecht, korrekt und lückenlos erstattet wird – als fester Bestandteil des Onboarding-Prozesses.
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= Sofortmeldepflicht
* Payworx GmbH & Co. KG erbringt im Bereich Finanzbuchhaltung und Buchhaltung ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Eine steuerrechtliche Beratung oder Vertretung gegenüber Behörden ist den zugelassenen Steuerberatern vorbehalten.
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