Lohnabrechnung und Buchhaltung in Baden-Württemberg

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Kirchensteuersatz
8 %
Zusätzliche Feiertage
Heilige Drei Könige (6. Januar) · Fronleichnam · Allerheiligen (1. November)

Feiertage beeinflussen Feiertagszuschläge nach § 3b EStG, die Entgeltfortzahlung und die Sollarbeitszeit. Der Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland der Betriebsstätte. Beides berücksichtigen wir automatisch – auch wenn Ihre Beschäftigten in mehreren Bundesländern arbeiten.

Lohnabrechnung in Baden-Württemberg

Buchhaltung in Baden-Württemberg

Baulohnabrechnung in Baden-Württemberg

Häufige Fragen

Ja. Wir arbeiten vollständig digital und betreuen Unternehmen in ganz Baden-Württemberg mit festem Ansprechpartner – ohne Vor-Ort-Termine.

In Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer. Wir berücksichtigen den Satz automatisch in der Lohnabrechnung.

Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen: Heilige Drei Könige (6. Januar), Fronleichnam, Allerheiligen (1. November). Das ist wichtig für Feiertagszuschläge und Entgeltfortzahlung.

Ja, die Bautarifverträge und die SOKA-BAU gelten bundesweit. Unterschiede gibt es teils bei Tarifgebieten (West/Ost/Berlin).

Unsere Leistungen

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