Lohnabrechnung und Buchhaltung in Hessen

Besonderheiten in Hessen

Kirchensteuersatz
9 %
Zusätzliche Feiertage
Fronleichnam

Feiertage beeinflussen Feiertagszuschläge nach § 3b EStG, die Entgeltfortzahlung und die Sollarbeitszeit. Der Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland der Betriebsstätte. Beides berücksichtigen wir automatisch – auch wenn Ihre Beschäftigten in mehreren Bundesländern arbeiten.

Lohnabrechnung in Hessen

Buchhaltung in Hessen

Baulohnabrechnung in Hessen

Häufige Fragen

Ja. Wir arbeiten vollständig digital und betreuen Unternehmen in ganz Hessen mit festem Ansprechpartner – ohne Vor-Ort-Termine.

In Hessen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer. Wir berücksichtigen den Satz automatisch in der Lohnabrechnung.

Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen: Fronleichnam. Das ist wichtig für Feiertagszuschläge und Entgeltfortzahlung.

Ja, die Bautarifverträge und die SOKA-BAU gelten bundesweit. Unterschiede gibt es teils bei Tarifgebieten (West/Ost/Berlin).

Unsere Leistungen

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