Lohnabrechnung und Buchhaltung in Bayern

Besonderheiten in Bayern

Kirchensteuersatz
8 %
Zusätzliche Feiertage
Heilige Drei Könige (6. Januar) · Fronleichnam · Mariä Himmelfahrt (15. August, in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung) · Allerheiligen (1. November)

Feiertage beeinflussen Feiertagszuschläge nach § 3b EStG, die Entgeltfortzahlung und die Sollarbeitszeit. Der Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland der Betriebsstätte. Beides berücksichtigen wir automatisch – auch wenn Ihre Beschäftigten in mehreren Bundesländern arbeiten.

Lohnabrechnung in Bayern

Buchhaltung in Bayern

Baulohnabrechnung in Bayern

Häufige Fragen

Ja. Wir arbeiten vollständig digital und betreuen Unternehmen in ganz Bayern mit festem Ansprechpartner – ohne Vor-Ort-Termine.

In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer. Wir berücksichtigen den Satz automatisch in der Lohnabrechnung.

Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen: Heilige Drei Könige (6. Januar), Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August, in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung), Allerheiligen (1. November). Das ist wichtig für Feiertagszuschläge und Entgeltfortzahlung.

Ja, die Bautarifverträge und die SOKA-BAU gelten bundesweit. Unterschiede gibt es teils bei Tarifgebieten (West/Ost/Berlin).

Unsere Leistungen

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