Branchenlösung Handwerk

Buchhaltung und Lohnabrechnung für Handwerker

Vom Elektro- bis zum Dachdeckerbetrieb: Wir übernehmen Buchführung und Lohn, damit Sie auf der Baustelle bleiben können.

Zum Inhalt

Zuletzt aktualisiert:

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Was muss ein Handwerksbetrieb in der Buchhaltung beachten?

Die Buchführung im Handwerk lebt von vielen kleinen Belegen: Material vom Großhandel, Tankquittungen, Werkzeug, Fremdleistungen von Subunternehmern. Dazu kommen Abschlags- und Schlussrechnungen, bei Bauleistungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und gegebenenfalls die Bauabzugsteuer.

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 bzw. 2028 schrittweise auch ausstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung darauf vorbereitet ist – mehr dazu unter E-Rechnung.

  • Belege digital per App erfassen
  • § 13b UStG bei Bauleistungen richtig buchen
  • Abschlagsrechnungen und Teilzahlungen abstimmen
  • Fahrzeuge und Werkzeuge als Anlagevermögen führen

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Wie werden Baustellen- und Fahrzeiten abgerechnet?

Fahrzeiten zur Baustelle können Arbeitszeit sein – das hängt vom Tarifvertrag und vom Arbeitsvertrag ab. Wer direkt von zu Hause zur wechselnden Baustelle fährt, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus; dann sind Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten steuerfrei erstattungsfähig.

Wir werten Ihre Stundenzettel oder Zeiterfassung aus, ordnen Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit korrekt zu und rechnen steuerfreie Erstattungen sauber ab. Den aktuellen Mindestlohn und Branchenmindestlöhne prüfen wir dabei automatisch.

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Gilt für mein Gewerk der Bau-Tarif (SOKA-BAU)?

Maßgeblich ist, ob Ihr Betrieb überwiegend bauliche Leistungen erbringt. Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Fliesenleger oder Trockenbauer fallen häufig unter den Bau-Tarif, Elektro- und SHK-Betriebe meist nicht. Im Zweifel prüfen wir die Einordnung für Sie.

Fällt Ihr Betrieb unter den Bau-Tarif, gelten SOKA-BAU-Meldungen, Urlaubskasse und Saison-KUG. Alles dazu auf unserer Seite Baulohnabrechnung.

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Was kostet die Lohnabrechnung für Handwerksbetriebe?

Die Lohnabrechnung kostet einen festen Preis je Abrechnung zuzüglich Grundpauschale:

Digital Basis

ab 7,90 €

netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung

Digital Betreuung

ab 12,90 €

netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung

ALL-IN

ab 14,90 €

netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung

zzgl. Grundpauschale 25,00 € je Monat. Alle Pakete, Zuschläge und den Preisrechner finden Sie unter Leistungen & Preise.

Die Buchhaltung kalkulieren wir individuell nach Belegmenge: Buchhaltung Kosten.

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Was übernimmt Payworx für Handwerksbetriebe?

  • Laufende Finanzbuchhaltung und BWA
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Zuschlägen
  • Baulohn und SOKA-BAU, falls erforderlich
  • Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten
  • Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft
  • Abstimmung mit Ihrem Steuerberater

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Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

  1. 1

    Erstgespräch

    Gewerk, Mitarbeiterzahl und Belegmenge klären.

  2. 2

    Angebot

    Festpreise für Lohn, individuelles Angebot für Buchhaltung.

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    Einrichtung

    Beleg-App, Zeitübergabe und Vollmachten einrichten.

  4. 4

    Laufender Betrieb

    Belege und Stunden digital übergeben, wir buchen und rechnen ab.

  5. 5

    Auswertung

    Monatliche BWA und Lohnauswertungen im Portal.

Häufige Fragen

Einzelunternehmer unter den Grenzen des § 141 AO dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, GmbHs müssen bilanzieren.

Das hängt von Tarif- und Arbeitsvertrag ab. Fahrten vom Betrieb zur Baustelle sind in der Regel Arbeitszeit.

Wenn er überwiegend bauliche Leistungen erbringt, in der Regel ja – auch ohne Verbandsmitgliedschaft.

Per Foto in der App von DATEV oder Addison – direkt nach dem Einkauf.

Ja, inklusive Meldungen an die Minijob-Zentrale.

Ja, seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.

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