Lohnabrechnung und Buchhaltung in Bremen

Besonderheiten in Bremen

Kirchensteuersatz
9 %
Zusätzliche Feiertage
Reformationstag (31. Oktober)

Feiertage beeinflussen Feiertagszuschläge nach § 3b EStG, die Entgeltfortzahlung und die Sollarbeitszeit. Der Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland der Betriebsstätte. Beides berücksichtigen wir automatisch – auch wenn Ihre Beschäftigten in mehreren Bundesländern arbeiten.

Lohnabrechnung in Bremen

Buchhaltung in Bremen

Baulohnabrechnung in Bremen

Häufige Fragen

Ja. Wir arbeiten vollständig digital und betreuen Unternehmen in ganz Bremen mit festem Ansprechpartner – ohne Vor-Ort-Termine.

In Bremen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer. Wir berücksichtigen den Satz automatisch in der Lohnabrechnung.

Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen: Reformationstag (31. Oktober). Das ist wichtig für Feiertagszuschläge und Entgeltfortzahlung.

Ja, die Bautarifverträge und die SOKA-BAU gelten bundesweit. Unterschiede gibt es teils bei Tarifgebieten (West/Ost/Berlin).

Unsere Leistungen

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