Sofortmeldepflicht: Alle gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe müssen vor Beschäftigungsbeginn gemeldet werden (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Payworx übernimmt diese Meldung zuverlässig.
Lohn und Buchhaltung
für Bauunternehmen
Das Baugewerbe gehört zu den lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich anspruchsvollsten Branchen in Deutschland: Sofortmeldepflicht, SOKA-BAU, ULAK, Mindestlohn Bau, BRTV Bau, Auslösen und wechselnde Baustellen. Payworx übernimmt das Gesamtpaket aus Finanzbuchhaltung, Bauabzugsteuer und Baulohnabrechnung – alles aus einer Hand.
Für Bauunternehmen von 5 bis 300 Mitarbeitenden – Hoch- und Tiefbau, Ausbaugewerbe, GaLaBau und Spezialgewerke. Digital, pünktlich, persönlich betreut.
Betreute Bereiche
Besonderheiten im Baulohn
Sofortmeldepflicht (§ 28a Abs. 4 SGB IV)
Alle gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe müssen vor Beschäftigungsbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen. Payworx stellt diese Meldung sicher.
SOKA-BAU Meldungen
SOKA-BAU (Sozialkassen Bau) verwaltet Urlaubsansprüche, Berufsausbildung und Rentenzusatzversicherung im Baugewerbe. Payworx übernimmt alle SOKA-BAU-Meldungen vollständig und korrekt.
BRTV Bau – Bundes-Rahmentarifvertrag
Der BRTV Bau regelt Mindestlöhne, Zuschläge, Urlaubsansprüche und Auslöseregelungen im deutschen Bauhauptgewerbe. Payworx kennt die aktuellen Tarifwerte und hält diese laufend aktuell.
Mindestlohn Bau
Für das Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe gelten branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen. Payworx prüft die Einhaltung automatisch.
Schlechtwettergeld & Wintergeld
Saisonale Baupause, Schlechtwetterkündigung und Wintergeld werden korrekt abgerechnet – inklusive Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wechselnde Baustellen & Arbeitsorte
Mitarbeitende wechseln häufig die Baustelle. Payworx verarbeitet Fahrtkosten, Auslösen und wechselnde Einsatzorte strukturiert und steueroptimiert.
Was Payworx für Bauunternehmen übernimmt
Payworx übernimmt die vollständige Baulohnabrechnung – von der Sofortmeldung über SOKA-BAU bis zur Finanzbuchhaltung. Kein eigenes Fachpersonal erforderlich. Fester Ansprechpartner mit Baulohn-Erfahrung.
Mehr zur Lohnabrechnung auslagern- Monatliche Baulohnabrechnung nach BRTV Bau
- Sofortmeldung bei Neueinstellung – fristgerecht und lückenlos
- SOKA-BAU Meldungen und Beitragsabrechnung vollständig übernommen
- ULAK (Urlaubskasse Bau) – Meldungen und Erstattungsanträge
- GaLaBau-Tarifvertrag korrekt abgerechnet
- Steuerfreie Reisekosten und Fahrtkostenerstattung
- Auslöse und Trennungsgeldregelungen
- Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld
- Lohnfortzahlung bei Baustillstand
- Finanzbuchhaltung mit DATEV oder Addison
Häufige Fragen – Baulohnabrechnung
* Payworx GmbH & Co. KG erbringt Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung ausschließlich im Rahmen von § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG. Hauptsitz: Payworx GmbH & Co. KG, Döbelner Str. 2, 12627 Berlin.
