Lohnabrechnung prüfen lassen — Payroll-Review von Payworx

Fehler erkennen. Potenziale nutzen. Ohne böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung.

Durchführung durch Senior-Consultants mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der LohnabrechnungDaten bleiben in der EUKeine KI-Verarbeitung Ihrer Lohndaten

Nutzen

Warum ein Payroll-Review?

Ein Payroll-Review deckt Fehler in Sozialversicherung, Lohnsteuer und Tarifanwendung auf, bevor sie zu Nachforderungen führen, und zeigt Ansatzpunkte zur Nettolohnoptimierung.

Prüfungssicherheit

Vorbereitung auf DRV-Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung: Wir finden die Feststellungen, bevor der Prüfer sie findet – Beitragsgruppen, Meldungen, Umlagen, Lohnkonto.

Nachforderungen vermeiden

Beitrags- und Steuernachforderungen für bis zu vier Jahre, Säumniszuschläge von 1 % pro Monat und persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung (§ 266a StGB, § 42d EStG) lassen sich vermeiden.

Nettolohnoptimierung

Mehr Netto für Mitarbeitende bei gleichen Arbeitgeberkosten: Sachbezüge, Fahrtkosten, Kindergartenzuschuss, Gesundheitsförderung, bAV – wir zeigen, welche Bausteine für Ihren Betrieb in Frage kommen.

KurzantwortTypische Fehlerquellen sind falsche Beitragsgruppenschlüssel, Minijob-Grenzen, SFN-Zuschläge über der Grundlohngrenze, zu Unrecht gezahlte U1-Umlagen und nicht angewendete allgemeinverbindliche Tarifverträge.

Prüfkatalog

Was wir prüfen

Der Payroll-Review umfasst sechs Prüfgruppen: Stammdaten und Beschäftigungsarten, Entgeltbestandteile und Zuschläge, Umlagen und Meldewesen, Tarif- und Rechtsgrundlagen, Dokumentation sowie Nettolohnoptimierung.

1. Stammdaten & Beschäftigungsarten

Beitrags-, Personengruppen- und Tätigkeitsschlüssel, Minijob, Midijob, Werkstudierende, Azubis, Rentner.

2. Entgeltbestandteile & Zuschläge

SFN-Zuschläge, Sachbezüge, Firmenwagen, bAV, Einmalzahlungen, Reisekosten, Mindestlohn.

3. Umlagen, Beiträge & Meldewesen

U1/U2/U3, Beitragsnachweise, BBG, ELStAM, Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenrecht.

4. Tarif- und Rechtsgrundlagen

Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit, Bezugnahmeklauseln, Eingruppierung, Baulohn, AÜG.

5. Dokumentation & Lohnkonto

Lohnkonto § 4 LStDV, Entgeltunterlagen § 8 BVV, GoBD, Arbeitszeitaufzeichnungen, Nachweise.

6. Optimierung (Nettolohnoptimierung)

Ungenutzte steuer- und beitragsfreie Bestandteile, beziffertes Einsparpotenzial, Priorisierung.

KurzantwortJeder Befund wird mit Sachverhalt, Feststellung, Rechtsgrundlage, Betragsauswirkung, Empfehlung, Priorität und Frist dokumentiert – nach Schweregrad Kritisch, Wesentlich, Hinweis oder Optimierungspotenzial.

Ihr Ergebnis

Das erhalten Sie: Ihren Prüfbericht

Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht als PDF im Payworx-Design, auf Wunsch mit Excel-Befundtabelle – mit Ampelbewertung, Befunden samt Rechtsgrundlagen und einem Maßnahmenplan.

Ampelbewertung je Prüffeld

Auf einen Blick: Kritisch, Wesentlich, Hinweis oder Optimierungspotenzial – für Stammdaten, Entgeltbestandteile, Umlagen, Tarif und Dokumentation.

Befunde mit Rechtsgrundlage

Jeder Befund mit Sachverhalt, Feststellung, konkreter Fundstelle (SGB IV, EStG, MiLoG, TVG, AÜG) und beziffertem Risiko pro Monat.

Maßnahmenplan mit Fristen

Priorisierte Handlungsempfehlungen – was sofort korrigiert werden muss, was zum nächsten Abrechnungslauf und was strategisch sinnvoll ist.

Hinweise zur Optimierung

Wo sich Nettolohnoptimierung anbietet, benennen wir die passenden Bausteine – ohne Rechenversprechen, sondern als Grundlage für ein Gespräch.

KurzantwortDer Bericht wird auf den Adressaten abgestimmt – Geschäftsführung, eigene Lohnbuchhaltung oder Steuerkanzlei – und ist so aufgebaut, dass jede Feststellung direkt umsetzbar ist.

Ihr Aufwand

Diese Unterlagen genügen

Für den Payroll-Review benötigen wir nur die vollständigen Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen der letzten vier Monate sowie – bei Teilnahme am U1-Verfahren – die AAG-Anträge; optional das Jahreslohnkonto.

Das brauchen wir

  • Vollständige Lohnabrechnungen der letzten 4 Abrechnungsmonate
  • Lohnsteueranmeldungen der letzten 4 Abrechnungsmonate
  • Bei Teilnahme am U1-Verfahren: AAG-Anträge der letzten 4 Monate

Optional, wenn vorhanden

  • Jahreslohnkonto des Vorjahres
  • Jahreslohnkonto bis zum aktuellen Abrechnungsmonat

Mehr Unterlagen fordern wir zu Beginn nicht an. Nur wenn sich im Rahmen der Prüfung ein Abrechnungsfehler zeigt, bitten wir gezielt um einzelne Nachweise.

KurzantwortKein Zusammensuchen von Verträgen, Tarifwerken oder Journalen – ein Upload, drei Positionen, fertig.

Zielgruppe

Für alle Gewerbesparten

Der Payroll-Review steht privatwirtschaftlichen Unternehmen aller Branchen offen – vom Handwerksbetrieb mit drei Beschäftigten bis zum Industrieunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden.

Nicht im Angebot: Abrechnungen des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L).
KurzantwortBranchenspezifische Prüfschwerpunkte: Baulohn (SOKA-BAU, Saison-Kug), Arbeitnehmerüberlassung (Equal Pay, AÜG), Gastronomie (SFN-Zuschläge, Minijobs), Pflege (Pflegemindestlohn), Gebäudereinigung (AVE-Rahmentarifvertrag).

Ablauf

So läuft der Payroll-Review ab – in 6 Schritten

Der Payroll-Review läuft in sechs Schritten von der Anfrage über Vertrag und Datenschutzvereinbarung bis zum Prüfbericht; Lohndaten werden erst nach unterzeichneter Datenschutzvereinbarung übermittelt.

  1. 1

    Anfrage in 4 kurzen Schritten

    Allgemeine Daten, betriebliche Daten, Prüfumfang und Bestätigungen – ohne Lohndaten, ohne Namen.

  2. 2

    Angebot und Auftragsbestätigung

    Sie erhalten Preis, Leistungsbeschreibung und den Link zur digitalen Unterzeichnung.

  3. 3

    Verschwiegenheits- und Datenschutzvereinbarung digital unterzeichnen

    NDA und Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – vor jeder Datenübermittlung.

  4. 4

    Unterlagen sicher bereitstellen

    Verschlüsselter, zeitlich befristeter EU-Upload: Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen der letzten 4 Monate, bei U1-Teilnahme die AAG-Anträge – optional das Jahreslohnkonto.

  5. 5

    Fachliche Prüfung durch Payworx

    Prüfung durch benannte Lohnexperten im Vier-Augen-Prinzip. Nur bei konkreten Befunden fragen wir einzelne Nachweise gezielt nach.

  6. 6

    Prüfbericht

    Befunde, Rechtsgrundlagen und klare Handlungsempfehlungen.

KurzantwortVon der Anfrage bis zum Bericht vergehen in der Regel fünf bis zehn Werktage nach vollständigem Eingang der Unterlagen.

Preise

Transparente Festpreise – netto zzgl. USt.

Der Payroll-Review kostet 59 EUR inklusive bis zu 3 Mitarbeitenden (je weiterer 10 EUR); der Payroll-Review AÜG kostet ab 199 EUR inklusive bis zu 10 Mitarbeitenden (je weiterer 20 EUR).

Payroll-Review

59 EUR

netto zzgl. USt.

inkl. Prüfung von bis zu 3 Mitarbeitenden, jeder weitere Mitarbeitende 10 EUR

Payroll-Review AÜG

ab 199 EUR

netto zzgl. USt.

inkl. Prüfung von bis zu 10 Mitarbeitenden, jeder weitere Mitarbeitende 20 EUR

Besonderer Vorteil

Bei Beauftragung der laufenden Lohnabrechnung ab 01.01.2027 werden die Kosten des Payroll-Reviews mit den zukünftigen Abrechnungskosten verrechnet.

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (B2B). Zusatzmodule wie Nettolohnoptimierungs-Workshop, Tarif- und AVE-Tiefenprüfung oder Prüfungsvorbereitung auf Anfrage.

KurzantwortBeispiel: Prüfung von 8 Mitarbeitenden = 59 EUR + 5 × 10 EUR = 109 EUR netto. AÜG mit 15 Mitarbeitenden = 199 EUR + 5 × 20 EUR = 299 EUR netto.

Datenschutz & Vertrauen

Ihre Lohndaten bleiben in der EU. Keine KI-Verarbeitung. Keine Testnutzung.

Lohnabrechnungen werden bei Payworx ausschließlich in der EU verarbeitet, regelbasiert ausgewertet und niemals an KI-Systeme übergeben – vertraglich gesichert durch NDA und Auftragsverarbeitungsvertrag.

Verschlüsselt

Keine KI

EU-only

  • EU-Hosting aller Lohnunterlagen, extrahierten Daten und Backups
  • Verschlüsselte Übertragung und Speicherung, signierte kurzlebige Download-Links
  • Verschwiegenheitserklärung – beidseitig unterzeichnet
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit TOMs nach Art. 32 DSGVO
  • Löschkonzept: automatische Löschung der Lohnunterlagen nach Berichtsversand
  • Zugriff ausschließlich durch benannte Prüfer, vollständiges Audit-Log
  • Keine Weitergabe an Dritte, keine KI-/LLM-Verarbeitung, keine Testnutzung
KurzantwortDer Upload von Lohnabrechnungen erfolgt nie über das öffentliche Formular, sondern ausschließlich nach Vertragsabschluss über ein authentifiziertes, verschlüsseltes Kundenportal.

Jetzt starten

Payroll-Review anfragen

Für Ihr Angebot genügen Betrieb, Gewerbe, Tarifbindung, Prüfumfang und Ihre Kontaktdaten – die benötigten Unterlagen fordern wir erst nach Vertragsabschluss über einen persönlichen, verschlüsselten Upload an.

In 4 Schritten zum Angebot

Keine Lohndaten · EU-Verarbeitung · keine KI
1. Allgemeine Daten

Ansprechperson, E-Mail, Telefon und gewünschter Kontaktweg.

2. Betriebliche Daten

Firma, Anschrift, Gewerbe und Tarifbindung.

3. Prüfumfang & Preis

Anzahl zu prüfender Mitarbeitender – Preis sofort sichtbar.

4. Bestätigungen

Datenschutz und unverbindliches Angebot bestätigen, fertig.

Dauert rund 2 Minuten · kostenfrei und unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

Der Payroll-Review ist eine fachliche Prüfung der Abrechnungsunterlagen und ersetzt keine Rechtsberatung; er ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.

FAQ

Häufige Fragen zum Payroll-Review

Die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf, Unterlagen, U1-Umlage, Tarifbindung, Minijobs, AÜG, Nettolohnoptimierung und Datenschutz – jeweils mit direkter Antwort.

Was ist ein Payroll-Review?

Ein Payroll-Review ist die fachliche Prüfung Ihrer Lohnabrechnungen der letzten vier Monate auf sozialversicherungs-, lohnsteuer- und tarifrechtliche Fehler. Payworx prüft Beitragsgruppen, Beschäftigungsarten, Zuschläge, Umlagen und Tarifbindung, beziffert Risiken und zeigt Einsparpotenziale durch Nettolohnoptimierung. Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen.

Was kostet die Prüfung der Lohnabrechnung?

Der Payroll-Review kostet 59 EUR netto inklusive Prüfung von bis zu drei Mitarbeitenden; jeder weitere Mitarbeitende kostet 10 EUR. Für Arbeitnehmerüberlassung gilt der Payroll-Review AÜG ab 199 EUR inklusive zehn Mitarbeitende, je weiterer 20 EUR. Bei Beauftragung der laufenden Lohnabrechnung ab 01.01.2027 werden die Kosten verrechnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden die Lohnabrechnungen der letzten vier Abrechnungsmonate, Lohnjournal beziehungsweise Lohnkonto, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen und Arbeitsverträge (anonymisiert zulässig). Je nach Angaben kommen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, eine monatsweise Mitarbeiterübersicht des Vorjahres oder der Bescheid zur Ausgleichsabgabe hinzu. Die Übermittlung erfolgt erst nach Vertragsabschluss über einen gesicherten EU-Upload.

Wie lange dauert ein Payroll-Review?

Ein Payroll-Review dauert in der Regel fünf bis zehn Werktage ab vollständigem Eingang der Unterlagen. Die Dauer hängt von der Anzahl der zu prüfenden Mitarbeitenden, der Komplexität der Sachverhalte (etwa Baulohn oder AÜG) und der gewählten Berichtstiefe ab. Den voraussichtlichen Termin nennen wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen. Fehler führen zu Nachforderungen für bis zu vier Jahre zuzüglich Säumniszuschlägen von einem Prozent pro Monat. Ein Payroll-Review deckt typische Feststellungen vorab auf, sodass Sie Korrekturen selbst vornehmen können.

Wie wird die Zahl der Vollzeitäquivalente für die U1-Umlage berechnet?

Für die U1-Umlage werden Beschäftigte nach Wochenstunden gewichtet: bis 10 Stunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75 und darüber mit 1,0. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Monate des Vorjahres. Auszubildende, Schwerbehinderte und weitere Gruppen bleiben außer Betracht. Unser VZÄ-Rechner ermittelt den Wert live.

Wann muss ein Unternehmen am U1-Umlageverfahren teilnehmen?

Ein Arbeitgeber nimmt am U1-Umlageverfahren teil, wenn er im Vorjahr regelmäßig nicht mehr als 30 Vollzeitäquivalente beschäftigt hat (§ 1 Abs. 1 AAG). Dann zahlt er die Umlage U1 und erhält Erstattungen bei Entgeltfortzahlung. Liegt der Wert über 30, besteht keine Pflicht; zu Unrecht gezahlte Umlagen können erstattet werden.

Gilt ein Tarifvertrag auch ohne Verbandsmitgliedschaft?

Ein Tarifvertrag gilt ohne Verbandsmitgliedschaft, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde, eine Rechtsverordnung nach dem AEntG besteht oder der Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel enthält. Ohne diese Voraussetzungen ist ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden – auch bei Gewerkschaftsmitgliedschaft der Beschäftigten.

Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags?

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass ein Tarifvertrag nach § 5 TVG durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche erstreckt wird – unabhängig von Verbands- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. Beispiele sind der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung, das Sozialkassenverfahren Bau oder Branchenmindestlöhne nach dem AEntG.

Was ist bei Minijobs besonders fehleranfällig?

Bei Minijobs sind das Überschreiten der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze, die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen, fehlende Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht und falsche Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel besonders fehleranfällig. Auch Urlaubs- und Feiertagsansprüche sowie Mindestlohn und Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 MiLoG werden häufig übersehen.

Welche Besonderheiten gelten in der Arbeitnehmerüberlassung (Equal Pay)?

In der Arbeitnehmerüberlassung gilt nach neun Monaten Einsatz im selben Kundenbetrieb Equal Pay, sofern kein Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet wird. Zusätzlich sind die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Branchenzuschläge, einsatzfreie Zeiten und Arbeitszeitkonten zu prüfen. Der Payroll-Review AÜG deckt diese Anforderungen des AÜG gesondert ab.

Was ist Nettolohnoptimierung und für wen lohnt sie sich?

Nettolohnoptimierung nutzt steuer- und beitragsfreie Entgeltbestandteile wie Sachbezüge bis 50 EUR, Fahrtkostenzuschüsse, Kindergartenzuschüsse, Erholungsbeihilfen oder betriebliche Gesundheitsförderung, um bei gleichen Arbeitgeberkosten mehr Netto auszuzahlen. Sie lohnt sich für Unternehmen jeder Größe, insbesondere bei Gehaltsverhandlungen, Mitarbeiterbindung und Fachkräftemangel.

Ab wann ist die Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen zu zahlen?

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 154 SGB IX). Wird die Quote nicht erfüllt, ist je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz eine gestaffelte Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX zu zahlen, die jährlich bis 31. März anzuzeigen ist.

Werden meine Lohndaten mit KI verarbeitet?

Nein. Lohnabrechnungen und daraus extrahierte Daten werden bei Payworx zu keinem Zeitpunkt an KI- oder LLM-Systeme übergeben – weder produktiv noch zu Test- oder Trainingszwecken. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU, regelbasiert und durch benannte Prüfer. Dies ist vertraglich in der Datenschutzvereinbarung nach Art. 28 DSGVO festgelegt.

Prüfen Sie auch Abrechnungen des öffentlichen Dienstes?

Nein, Abrechnungen des öffentlichen Dienstes nach TVöD, TV-L oder TV-H bieten wir aktuell nicht an. Der Payroll-Review richtet sich an privatwirtschaftliche Unternehmen aller Gewerbesparten – vom Handwerk über Gastronomie, Pflege und Logistik bis zur Arbeitnehmerüberlassung. Kirchliche Arbeitgeber mit AVR prüfen wir nur nach Einzelfreigabe.

Bundesweit

Payroll-Review bundesweit – für Unternehmen in ganz Deutschland

Payworx prüft Lohnabrechnungen bundesweit und vollständig remote – in allen Ballungsräumen und Großstädten, von Berlin, Hamburg und München über Rhein-Ruhr und Rhein-Main bis Stuttgart, Leipzig und Dresden.

BerlinHamburgMünchenKölnFrankfurt am MainStuttgartDüsseldorfLeipzigDortmundEssenBremenDresdenHannoverNürnbergDuisburgBochumWuppertalBielefeldBonnMünsterKarlsruheMannheimAugsburg
Metropolregion Rhein-RuhrMetropolregion Berlin-BrandenburgMetropolregion HamburgMetropolregion MünchenRhein-Main-GebietRegion StuttgartRhein-NeckarMetropolregion NürnbergMitteldeutschland (Leipzig/Halle)Region Hannover
KurzantwortDie Bearbeitung erfolgt vollständig digital: Anfrage, Vertrag, gesicherter Upload und Prüfbericht – ohne Vor-Ort-Termin, für Unternehmen in ganz Deutschland.

Jetzt Lohnabrechnung prüfen lassen

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Persönliche Ansprechperson, keine Hotline.

Der Payroll-Review ist eine fachliche Prüfung der Abrechnungsunterlagen und ersetzt keine Rechtsberatung; er ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.

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