SV-Befreiung für Studierende bei max. 20 Wochenstunden in KV, PV und ALV.
Das Werkstudentenprivileg befreit ordentlich Studierende, die neben dem Studium arbeiten, von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht übersteigt.
Fachlich geprüft
Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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