Pflichtmeldung bei Beschäftigungsbeginn in bestimmten Branchen.
Die Sofortmeldung ist eine besondere DEÜV-Meldung, die in bestimmten Branchen (§ 28a Abs. 4 SGB IV) spätestens bei Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln ist. Betroffen sind u.a. Baugewerbe, Gastronomie und Gebäudereinigung.
Fachlich geprüft
Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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