Vereinfachte Steuererhebung mit festem Prozentsatz statt individueller Merkmale.
Die Pauschalbesteuerung ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Lohnsteuer mit einem festen Prozentsatz zu erheben, anstatt die individuellen Steuermerkmale des Arbeitnehmers heranzuziehen. Bei Minijobs beträgt die Pauschsteuer 2 %, bei kurzfristigen Beschäftigungen 25 % (§ 40a EStG).
Fachlich geprüft
Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Professionelle Unterstützung gewünscht?
Für die professionelle Begleitung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung stehen Ihnen die Payworx-Experten zur Verfügung.
Kontakt aufnehmen