Ablauf, Inhalte und die Steuer-ID-Pflicht bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Am Jahresende – oder bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses – mündet die laufende Lohnabrechnung in einem zusammenfassenden Dokument: der Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist sowohl für die Finanzverwaltung als auch für den Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung.
Definition
Die Lohnsteuerbescheinigung fasst die im Kalenderjahr abgerechneten Lohnsteuerdaten eines Arbeitnehmers zusammen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Bescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Gesetzliche Grundlage
Seit dem Meldejahr 2023 darf als Ordnungsmerkmal für die Übermittlung ausschließlich die Steuer-ID verwendet werden; frühere Steuernummern reichen nicht mehr aus. Diese Umstellung ist eine direkte Folge des ELStAM-Verfahrens und stellt sicher, dass die Zuordnung der Daten zum jeweiligen Steuerpflichtigen eindeutig erfolgt.
Praxisrelevanz
Der typische Ablauf der Jahreslohnsteuerbescheinigung gliedert sich in drei Schritte:
- Summierung der Lohnsteuerdaten aus dem Lohnkonto für das gesamte Kalenderjahr.
- Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung.
- Bereitstellung einer elektronischen oder papierenen Bescheinigung für den Arbeitnehmer, die dieser insbesondere für die eigene Einkommensteuererklärung benötigt.
Zu den wesentlichen Inhalten zählen der Bruttoarbeitslohn, die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls die Kirchensteuer sowie steuerfreie und pauschal besteuerte Bezüge, Versorgungsbezüge und Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Mit Blick auf 2026 gewinnt zudem die digitale Übermittlung bestimmter Beitragswerte der privaten Kranken- und Pflegeversicherung an Bedeutung: Diese werden zunehmend elektronisch bereitgestellt und den ELStAM zugeschlagen, sodass Arbeitgeber sie auf elektronischem Weg abrufen.
Typische Fehler
- Übermittlung erfolgt noch mit veralteten Ordnungsmerkmalen statt der Steuer-ID
- Fristen für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung werden überschritten
- Inhalte der Bescheinigung sind unvollständig, etwa fehlende Angaben zu Arbeitgeberzuschüssen
- Bescheinigungen werden dem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig für die Einkommensteuererklärung bereitgestellt
Checkliste für Arbeitgeber
- Ausschließlich die Steuer-ID als Ordnungsmerkmal für die Übermittlung verwenden
- Lohnsteuerdaten aus dem Lohnkonto vollständig und fristgerecht summieren
- Alle wesentlichen Inhalte (Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer, steuerfreie Bezüge) prüfen
- Bescheinigung dem Arbeitnehmer rechtzeitig vor der Einkommensteuererklärung bereitstellen
Fachlich geprüft
Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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