Oberbegriff für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen mit SV-Privilegien.
Geringfügige Beschäftigung ist der Oberbegriff für Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigung) und kurzfristige Beschäftigungen gemäß § 8 SGB IV. Beide Formen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit oder unterliegen pauschalen Abgaben.
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