Wissensdatenbank
Lohnwissen26. Juni 2026

Geringfügige Beschäftigung

Oberbegriff für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen mit SV-Privilegien.

Geringfügige Beschäftigung ist der Oberbegriff für Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigung) und kurzfristige Beschäftigungen gemäß § 8 SGB IV. Beide Formen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit oder unterliegen pauschalen Abgaben.

Fachlich geprüft

Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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