Elektronische Meldung von Beschäftigungsverhältnissen an die Sozialversicherung.
Die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) regelt die elektronische Meldung von Beschäftigungsverhältnissen an die Sozialversicherungsträger. DEÜV-Meldungen umfassen Anmeldungen, Abmeldungen, Jahresmeldungen und besondere Meldungen.
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Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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