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Fachinformationen28. Juni 2026

Betriebsnummer

Dieser Beitrag erscheint auch auf lohnabrechnung.app

Die achtstellige Betriebsnummer identifiziert jeden Arbeitgeber im Sozialversicherungssystem und ist ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht.

Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer, die jedem Arbeitgeber in Deutschland vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zugeteilt wird. Sie ist zwingend erforderlich, sobald der erste sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt wird.

Definition

Die Betriebsnummer (BNR) ist eine achtstellige Kennziffer, die Betriebe und Arbeitgeber im deutschen Sozialversicherungssystem eindeutig identifiziert. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugeteilt und ist bundesweit einmalig für jeden Beschäftigungsbetrieb.

Rechtsgrundlage ist § 18i SGB IV i. V. m. der DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung).

Einordnung in der Entgeltabrechnung

Die Betriebsnummer ist ein zentrales Pflichtmerkmal in der Entgeltabrechnung. Sie muss in folgenden Meldungen und Nachweisen zwingend angegeben werden:

  • Sozialversicherungsmeldungen (An-, Ab- und Jahresmeldungen nach DEÜV)
  • Beitragsnachweise an die Einzugsstellen (Krankenkassen)
  • Unfallversicherungsmeldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Meldungen zur Künstlersozialkasse (sofern abgabepflichtig)

Ohne gültige Betriebsnummer können keine elektronischen Meldungen abgegeben werden – die Entgeltabrechnung ist damit faktisch nicht möglich.

Steuerliche Behandlung

Die Betriebsnummer ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument und hat keine unmittelbare steuerliche Funktion. Sie ist nicht identisch mit der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Für steuerliche Meldungen (z. B. Lohnsteuer-Anmeldung) wird die Steuernummer des Arbeitgebers verwendet. Beide Nummern existieren parallel und unabhängig voneinander.

Sozialversicherung

Die Betriebsnummer ist das Kernelement der Sozialversicherungskommunikation:

VerwendungsfallPflichtangabe
SV-Anmeldung (Meldegrund 10)Ja
SV-Abmeldung (Meldegrund 30/33)Ja
Jahresmeldung (Meldegrund 50)Ja
Beitragsnachweis an KrankenkasseJa
Unfallversicherungsmeldung (UV-Jahresmeldung)Ja
Minijob-Meldungen (Minijob-Zentrale)Ja
Meldungen für AuszubildendeJa

Jede einzelne Betriebsstätte kann eine eigene Betriebsnummer erhalten – relevant bei Unternehmen mit mehreren Standorten.

Umlagen, Meldungen & Besonderheiten

Die Betriebsnummer ist auch bei den Umlage-Meldungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) anzugeben:

  • U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit)
  • U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
  • Insolvenzgeldumlage

Darüber hinaus benötigt die Minijob-Zentrale (Knappschaft) die Betriebsnummer für alle geringfügig Beschäftigten. Für Auszubildende gelten dieselben Meldepflichten wie für reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.

Arbeitgeberpflichten

Pflicht zur Beantragung: Die Betriebsnummer muss vor Aufnahme der ersten Beschäftigung beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist zwar möglich, führt jedoch zu Problemen bei der fristgerechten Erfüllung der Meldepflichten.

Elektronische Beantragung: Die Beantragung erfolgt ausschließlich über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:

→ www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Erforderliche Angaben bei der Beantragung:

  • Name und Anschrift des Betriebs
  • Wirtschaftszweig (WZ-Schlüssel)
  • Name des Ansprechpartners
  • Anzahl der geplanten Beschäftigten

Aktualisierungspflicht: Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Betriebsverlegung, Änderung des Wirtschaftszweigs) ist der Betriebsnummern-Service zu informieren.

Typische Fehler in der Praxis

FehlerFolgeLösung
Beantragung erst nach erster LohnabrechnungFristversäumnis bei SV-MeldungSofort nachbeantragen, Meldung nachholen
Verwendung einer falschen/alten BNRZurückweisung der Meldung durch DatenannahmestelleKorrekte BNR beim BA-Service erfragen
Eine BNR für mehrere BetriebsstättenFehlhafte Zuordnung der BeschäftigtenJe Betriebsstätte eigene BNR beantragen
BNR bei Unternehmensübernahme nicht aktualisiertMeldungen laufen auf Vorgänger-BNRNeue BNR beantragen oder Übertragung klären
BNR im Lohnprogramm falsch hinterlegtAlle Meldungen fehlerhaftEinstellung im Abrechnungssystem prüfen

Abgrenzung zu ähnlichen Beschäftigungsformen

MerkmalBetriebsnummerSteuernummerUSt-IdNr.
Vergabe durchBundesagentur für ArbeitFinanzamtBundeszentralamt für Steuern
ZweckSV-MeldewesenLohnsteuer, Körperschaft-/EinkommensteuerUmsatzsteuer (grenzüberschreitend)
Stellen810–13 (je Bundesland)11 (DE + 9 Ziffern)
Pflicht ab1. sozialversicherungspflichtigem MitarbeiterGewerbeanmeldung / SelbstständigkeitUnternehmerische Tätigkeit
Änderung beiBetriebsverlegung, BranchenwechselZuständigkeitswechsel FinanzamtSelten

Praxisbeispiel

Beispiel 1: Gründer beschäftigt erste Mitarbeiterin

Situation: Frau Wagner gründet im März 2026 ein Marketingbüro und stellt ihre erste Mitarbeiterin (sozialversicherungspflichtig, 2.800 EUR/Monat) zum 01.04.2026 ein.

SchrittMaßnahmeFrist
1Betriebsnummer online beantragen (BA-Betriebsnummern-Service)vor dem 01.04.2026
2BNR im Lohnprogramm hinterlegenvor erster Abrechnung
3SV-Anmeldung der Mitarbeiterin (Meldegrund 10)bis spätestens 06.05.2026
4Beitragsnachweis April an Krankenkassebis 26.04.2026
5Gesamtsozialversicherungsbeitrag überweisenbis 26.04.2026

Beispiel 2: Unternehmen mit zwei Betriebsstätten

Situation: Die Bäckerei Braun GmbH betreibt eine Hauptfiliale in München und eröffnet eine zweite Filiale in Augsburg.

BetriebsstätteBetriebsnummerBeschäftigteMeldepflicht
München (Hauptsitz)12345678 (vorhanden)8 MitarbeiterLaufende Meldungen
Augsburg (neu)Neu zu beantragen3 MitarbeiterEigene Anmeldungen erforderlich

Wichtig: Beide Filialen melden ihre Beschäftigten getrennt unter der jeweiligen Betriebsnummer. Eine Zusammenführung unter einer BNR wäre melderechtlich fehlerhaft.

Häufig gestellte Fragen

Fachlich geprüft

Dieser Beitrag stammt aus der Fachinformationsplattform lohnabrechnung.app und wurde von den Payroll-Experten der Payworx GmbH & Co. KG fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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