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Lohnwissen26. Juni 2026

Berufsmäßigkeit

Prüfkriterium für die SV-Freiheit kurzfristiger Beschäftigungen.

Berufsmäßigkeit ist ein Prüfkriterium bei der kurzfristigen Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig handelt, wer die Beschäftigung nicht nur gelegentlich ausübt und sie zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt.

Fachlich geprüft

Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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