Prüfkriterium für die SV-Freiheit kurzfristiger Beschäftigungen.
Berufsmäßigkeit ist ein Prüfkriterium bei der kurzfristigen Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig handelt, wer die Beschäftigung nicht nur gelegentlich ausübt und sie zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt.
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