Grenze für Arbeitszeitüberschreitung bei Werkstudenten ohne Verlust des SV-Privilegs.
Die 26-Wochen-Regelung ist relevant für das Werkstudentenprivileg. Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit eines Studierenden 20 Stunden, bleibt das Werkstudentenprivileg erhalten, wenn diese Überschreitung innerhalb eines Zeitjahres auf maximal 26 Wochen begrenzt ist.
Fachlich geprüft
Dieser Beitrag wurde von der Fachredaktion der Payworx GmbH & Co. KG erstellt und fachlich geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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