Lohnabrechnung Arztpraxis & Buchhaltung
für Praxen, MVZ und Praxisgemeinschaften
Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung speziell für Arztpraxen: tarifliche Eingruppierung Medizinischer Fachangestellter nach MTV und GTV, Tarifgehalt und Stufenaufstieg, betriebliche Altersversorgung nach TV-AVG, Bereitschaftsdienste sowie eine Kontenstruktur, die umsatzsteuerfreie Heilbehandlung und steuerpflichtige Nebenerlöse klar trennt.
Vollständig digital und damit bundesweit – von der Einzelpraxis bis zum MVZ mit mehreren Standorten. Persönlicher Ansprechpartner mit Praxis- und Tarifkenntnis, Abrechnung in DATEV oder Addison.
Betreute Praxisformen
Typische Themen in Lohnabrechnung und Buchhaltung von Arztpraxen
Eingruppierung von MFA nach MTV/GTV
Tätigkeitsgruppe I–VI, Berufsjahre, Fortbildungsstunden und Stufenaufstieg müssen sauber begründet und dokumentiert werden – sonst drohen Nachzahlungen.
Tarifgehalt, Sonderzahlung und Urlaub
Gehaltstarifvertrag, tarifliche Sonderzahlung, Urlaubsanspruch und Zuschläge werden je Beschäftigungsumfang korrekt berechnet und abgerechnet.
Betriebliche Altersversorgung (TV-AVG)
Arbeitgeberanteile zur Altersversorgung Medizinischer Fachangestellter werden tarifkonform ermittelt, gebucht und gemeldet.
Minijob, Teilzeit und Studierende
Praxisteams sind gemischt: Minijob, Teilzeit, Werkstudierende, Aushilfen in Urlaubszeiten – jeweils mit eigener SV- und Steuerlogik.
Auszubildende und Praktikanten
Ausbildungsvergütung MFA, Berufsschulzeiten, Pflicht- und freiwillige Praktika inklusive Mindestlohnprüfung nach MiLoG.
Bereitschaftsdienst, Notdienst, Zuschläge
Bereitschaft, Rufdienst sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG steuerlich optimal verarbeitet.
Finanzbuchhaltung mit Praxislogik
Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG, steuerpflichtige Nebenerlöse (IGeL, Gutachten, Verkäufe), Privat- und KV-Erlöse getrennt ausgewertet.
Digitale Belege statt Praxisordner
Belege per App oder E-Mail, digitale Weiterverarbeitung in DATEV oder Addison, monatliche BWA für Praxisinhaber und Steuerberater.
Nettolohnoptimierung im Praxisteam
Sachbezug, Fahrtkostenerstattung, Kindergartenzuschuss, Erholungsbeihilfe und bAV – wirksame Instrumente zur Mitarbeiterbindung bei knappem MFA-Markt.
Was Payworx für Arztpraxen übernimmt
Payworx übernimmt die komplette Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung Ihrer Praxis – von der Stammdatenpflege über Tarifabrechnung, Meldewesen und Bescheinigungen bis zur monatlichen BWA und der Übergabe an den Steuerberater. Eigenes Fachpersonal in der Praxis ist nicht erforderlich.
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arztpraxen und MVZ
- Tarifliche Eingruppierung MFA nach MTV/GTV inkl. Stufenaufstieg
- Betriebliche Altersversorgung nach TV-AVG korrekt abgerechnet
- Minijob-, Teilzeit-, Werkstudenten- und Aushilfsabrechnung
- Ausbildungsverhältnisse MFA vollständig abgerechnet
- Bereitschafts-, Notdienst- und SFN-Zuschläge steueroptimiert
- Meldewesen: SV-Meldungen, Sofortmeldungen, Berufsgenossenschaft, Statistik
- Finanzbuchhaltung im Rahmen von § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG
- Trennung umsatzsteuerfreier Heilbehandlung und steuerpflichtiger Nebenerlöse
- Digitale Belegverarbeitung, DATEV Unternehmen online und Addison Direkt
- Monatliche BWA, Lohnjournal und Auswertungen für den Steuerberater
- Persönlicher Ansprechpartner mit Praxis- und Tarifkenntnis
Woran Praxisinhaber im Alltag denken müssen
MFA-Gehalt und Tarifstufen
Tarifgehalt je Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr, Stufenaufstieg, Anrechnung von Vorbeschäftigung und Fortbildungen.
Zeiterfassung in der Praxis
Dokumentation der Arbeitszeit, Sprechstundenzeiten, Überstunden und Arbeitszeitkonten nach ArbZG.
Bescheinigungswesen
Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschutz und Pfändungen.
Jahresabschlussvorbereitung
Abgrenzungen, Rückstellungen für Urlaub und Überstunden, Anlagenbuchhaltung für Praxisgeräte.
In vier Schritten zur ausgelagerten Praxisabrechnung
Erstgespräch
Praxisgröße, Teamstruktur, Tarifbindung und aktuelle Software werden aufgenommen.
Angebot in 24 Stunden
Transparentes Festpreisangebot je Abrechnung und Leistungsumfang – ohne versteckte Positionen.
Übernahme der Daten
Stammdaten, Lohnkonten und Vorjahreswerte werden aus DATEV oder Addison übernommen.
Laufender Betrieb
Monatliche Abrechnung, Meldewesen, BWA und persönliche Betreuung – pünktlich zum Praxisalltag.
Umsatzsteuer in der Praxis: Heilbehandlung und Nebenerlöse trennen
Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, während IGeL-Leistungen, Gutachten, Vortragshonorare oder Warenverkäufe steuerpflichtig sein können. Eine saubere Kontentrennung und Vorsteueraufteilung ab dem ersten Buchungsmonat vermeidet Korrekturen im Jahresabschluss.
Häufige Fragen zu Lohnabrechnung und Buchhaltung in Arztpraxen
* Payworx GmbH & Co. KG erbringt Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung ausschließlich im Rahmen von § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Hauptsitz: Payworx GmbH & Co. KG, Döbelner Str. 2, 12627 Berlin.
