Baulohn · SOKA-BAU · BRTV

Baulohnabrechnung mit SOKA-BAU, BRTV und Saison-Kurzarbeitergeld

Urlaubskasse, Mindestlöhne, Winterbeschäftigungs-Umlage und Saison-KUG – wir rechnen Ihren Baulohn sicher ab, jeden Monat.

Zum Inhalt

Zuletzt aktualisiert:

01

Was ist Baulohnabrechnung?

Für Betriebe, die unter den Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Bautarifverträge fallen, gelten besondere Regeln. Die Abrechnung muss Urlaubsansprüche nach dem Urlaubskassenverfahren abbilden, Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) berechnen und monatlich melden sowie die Umlage für die Winterbeschäftigung abführen.

Hinzu kommen tarifliche Besonderheiten wie Erschwerniszuschläge, Wegegelder, Auslösung, das 13. Monatseinkommen und die Zusatzversorgung. Fehler zeigen sich oft erst bei einer Prüfung der SOKA-BAU oder der Rentenversicherung – dann rückwirkend über mehrere Jahre.

02

Welche Besonderheiten gelten im Baulohn?

  • Monatliche Meldungen und Beiträge an die SOKA-BAU (Urlaubskasse, Berufsbildung, Zusatzversorgung)
  • Urlaubsvergütung nach § 8 BUrlG-Bau und Erstattungen durch die Urlaubskasse
  • Branchenmindestlöhne und Tariflöhne nach BRTV
  • Winterbeschäftigungs-Umlage und Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)
  • Zuschläge, Auslösungen und Wegegeld
  • Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG)

03

Wann gilt ein Betrieb als Baubetrieb im Sinne der Bautarifverträge?

Maßgeblich ist der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Entscheidend ist, ob im Kalenderjahr arbeitszeitlich überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden – nicht der Handelsregistereintrag, die Handwerksrolle oder eine Verbandsmitgliedschaft.

Da der VTV allgemeinverbindlich ist, gilt er auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Betriebe des Ausbaugewerbes (z. B. Maler, Elektro, Sanitär) fallen in der Regel unter eigene Tarifwerke. Mischbetriebe benötigen eine Prüfung der Arbeitszeitanteile, weil eine Fehleinordnung rückwirkende SOKA-BAU-Beiträge für bis zu vier Jahre auslösen kann.

04

Wie funktioniert das Urlaubskassenverfahren der SOKA-BAU?

Gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe wechseln häufig den Arbeitgeber. Damit Urlaubsansprüche nicht verloren gehen, führt die SOKA-BAU für jeden Arbeitnehmer ein Urlaubskonto. Der Arbeitgeber meldet monatlich Bruttolohn und Beschäftigungstage und zahlt den Sozialkassenbeitrag.

Gewährt der Arbeitgeber Urlaub, zahlt er die Urlaubsvergütung aus und erhält sie von der SOKA-BAU erstattet. Die Urlaubsvergütung beträgt nach § 8 BRTV 14,25 % des Bruttolohns, für schwerbehinderte Menschen 16,63 %. Der Jahresurlaub beträgt 30 Arbeitstage.

  • Monatliche Meldung: Bruttolohn, Beschäftigungstage, Urlaubsvergütung
  • Beitragszahlung bis zum 15. des Folgemonats
  • Erstattung der ausgezahlten Urlaubsvergütung durch die SOKA-BAU
  • Übertragung von Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel über das Arbeitnehmerkonto

05

Wie werden Winterbeschäftigungs-Umlage und Saison-KUG abgerechnet?

Betriebe des Bauhauptgewerbes zahlen die Winterbeschäftigungs-Umlage nach § 354 SGB III an die Bundesagentur für Arbeit. Sie beträgt 2,0 % der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer; davon trägt der Arbeitgeber 1,2 % und der Arbeitnehmer 0,8 %. Die Umlage wird über die SOKA-BAU eingezogen.

In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März kann bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden. Ergänzend gibt es Mehraufwands-Wintergeld für geleistete Arbeitsstunden und Zuschuss-Wintergeld für Stunden, mit denen Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Arbeitsausfall eingesetzt werden.

KriteriumLeistungZeitraumAbrechnung
Saison-Kurzarbeitergeld1. Dezember bis 31. MärzAntrag und Abrechnungsliste monatlich an die Agentur für Arbeit
Mehraufwands-Wintergeld15. Dezember bis Ende Februar1,00 € je geleisteter Arbeitsstunde, steuer- und beitragsfrei
Zuschuss-WintergeldGesamte SchlechtwetterzeitBis 2,50 € je eingesetzter Guthabenstunde
Winterbeschäftigungs-UmlageGanzjährig2,0 % (AG 1,2 % / AN 0,8 %) über die SOKA-BAU

06

Welche Fehler treten in der Baulohnabrechnung am häufigsten auf?

  • Falsche Zuordnung zum Geltungsbereich des VTV und dadurch fehlende oder überhöhte SOKA-BAU-Beiträge
  • Urlaubsvergütung nach Kalendertagen statt nach dem tariflichen Prozentsatz berechnet
  • Angestellte und Poliere ohne Meldung zur Zusatzversorgung (Arbeitgeberbeitrag)
  • Saison-KUG ohne vorherige Auflösung von Arbeitszeitguthaben beantragt
  • Auslösung und Fahrtkostenerstattungen steuerlich falsch behandelt
  • Fehlende Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bei Nachunternehmern

07

Was kostet eine Baulohnabrechnung?

Baulohn rechnen wir zum gewählten Paketpreis je Abrechnung zuzüglich eines Baulohn-Zuschlags ab. Die aktuellen Basispreise:

Digital Basis

ab 7,90 €

netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung

Digital Betreuung

ab 12,90 €

netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung

ALL-IN

ab 14,90 €

netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung

zzgl. Grundpauschale 25,00 € je Monat. Alle Pakete, Zuschläge und den Preisrechner finden Sie unter Leistungen & Preise.

Den Baulohn-Zuschlag sehen Sie im Preisrechner unter Leistungen & Preise – dort aktivieren Sie die Option Baulohn.

08

Was übernimmt Payworx für Bauunternehmen?

  • Monatliche Baulohnabrechnung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis
  • SOKA-BAU-Meldungen und Beitragsberechnung
  • Saison-KUG-Anträge und Abrechnungslisten an die Agentur für Arbeit
  • Abrechnung von Zuschlägen, Auslösungen und Wegegeld
  • Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und BG BAU
  • Unterstützung bei Prüfungen der SOKA-BAU und DRV

09

Wie läuft der Wechsel zur Baulohnabrechnung von Payworx ab?

  1. 1

    Erstgespräch

    Gewerk, Tarifgebiet, Mitarbeiterzahl und Besonderheiten klären.

  2. 2

    Angebot

    Verbindliches Angebot mit Baulohn-Zuschlag.

  3. 3

    Vollmachten

    Digitale [[SOKA-BAU-Vollmacht|/mandantenportal/soka-bau-vollmacht]] und Vertrag unterschreiben.

  4. 4

    Datenübernahme

    Urlaubskonten, Vorjahreswerte und Lohnarten übernehmen.

  5. 5

    Erste Abrechnung

    Prüfung gegen die Vorwerte, Abstimmung der SOKA-BAU-Meldung.

  6. 6

    Laufender Betrieb

    Stunden und Schlechtwettertage melden, wir erledigen den Rest.

10

Welche Unterlagen werden für den Baulohn benötigt?

  • SOKA-BAU-Betriebskontonummer
  • Urlaubskontenstände je Arbeitnehmer
  • Stundenzettel bzw. Zeiterfassung
  • Lohnkonten des laufenden Jahres
  • Mitgliedsnummer der BG BAU
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

11

Eigener Baulohn, Steuerberater oder spezialisiertes Lohnbüro?

KriteriumEigene BaulohnbuchhaltungSteuerberaterLohnbüro Payworx
Tarif- und SOKA-WissenEigenes Spezialwissen nötigNicht in jeder Kanzlei vorhandenSchwerpunkt Baulohn
Zeitaufwand internHochMittelGering
Saison-KUGAufwendigJe nach KanzleiInklusive Abrechnungslisten
VertretungKritischJe nach GrößeTeam mit Vertretung
SoftwareEigene LizenzMeist DATEVDATEV und Addison

12

Gibt es Lohn und Buchhaltung für Bauunternehmen aus einer Hand?

Ja. Wer neben dem Baulohn auch Finanzbuchhaltung und Bauabzugsteuer abgeben möchte, findet das Gesamtpaket unter Lohn und Buchhaltung für Bauunternehmen.

Häufige Fragen

Betriebe, die überwiegend bauliche Leistungen erbringen und unter den Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen VTV fallen – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

Monatlich bis zum 15. des Folgemonats.

Eine Leistung der Agentur für Arbeit bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März.

Ja, gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Poliere und Auszubildende.

Ja, wir stellen Unterlagen zusammen und begleiten die Prüfung.

Nach § 8 BRTV beträgt sie 14,25 % des Bruttolohns, für schwerbehinderte Arbeitnehmer 16,63 %. Die SOKA-BAU erstattet die ausgezahlte Urlaubsvergütung.

Im Bauhauptgewerbe beträgt sie 2,0 % der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer: 1,2 % trägt der Arbeitgeber, 0,8 % der Arbeitnehmer.

Für viele Gewerke des Bauhauptgewerbes ja. Wir prüfen die Zuordnung im Erstgespräch.

Baulohnabrechnung in Ihrer Stadt

Passend dazu

Baulohnabrechnung anfragen

Nennen Sie uns Gewerk und Mitarbeiterzahl – Sie erhalten ein Angebot inklusive SOKA-BAU.

030 / 233 264 400

Wir nutzen Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, unsere Dienste zu verbessern und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.