Baulohn · SOKA-BAU · BRTV
Baulohnabrechnung mit SOKA-BAU, BRTV und Saison-Kurzarbeitergeld
Urlaubskasse, Mindestlöhne, Winterbeschäftigungs-Umlage und Saison-KUG – wir rechnen Ihren Baulohn sicher ab, jeden Monat.
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Was ist Baulohnabrechnung?
Für Betriebe, die unter den Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Bautarifverträge fallen, gelten besondere Regeln. Die Abrechnung muss Urlaubsansprüche nach dem Urlaubskassenverfahren abbilden, Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) berechnen und monatlich melden sowie die Umlage für die Winterbeschäftigung abführen.
Hinzu kommen tarifliche Besonderheiten wie Erschwerniszuschläge, Wegegelder, Auslösung, das 13. Monatseinkommen und die Zusatzversorgung. Fehler zeigen sich oft erst bei einer Prüfung der SOKA-BAU oder der Rentenversicherung – dann rückwirkend über mehrere Jahre.
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Welche Besonderheiten gelten im Baulohn?
- Monatliche Meldungen und Beiträge an die SOKA-BAU (Urlaubskasse, Berufsbildung, Zusatzversorgung)
- Urlaubsvergütung nach § 8 BUrlG-Bau und Erstattungen durch die Urlaubskasse
- Branchenmindestlöhne und Tariflöhne nach BRTV
- Winterbeschäftigungs-Umlage und Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG)
- Zuschläge, Auslösungen und Wegegeld
- Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG)
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Wann gilt ein Betrieb als Baubetrieb im Sinne der Bautarifverträge?
Maßgeblich ist der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Entscheidend ist, ob im Kalenderjahr arbeitszeitlich überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden – nicht der Handelsregistereintrag, die Handwerksrolle oder eine Verbandsmitgliedschaft.
Da der VTV allgemeinverbindlich ist, gilt er auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Betriebe des Ausbaugewerbes (z. B. Maler, Elektro, Sanitär) fallen in der Regel unter eigene Tarifwerke. Mischbetriebe benötigen eine Prüfung der Arbeitszeitanteile, weil eine Fehleinordnung rückwirkende SOKA-BAU-Beiträge für bis zu vier Jahre auslösen kann.
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Wie funktioniert das Urlaubskassenverfahren der SOKA-BAU?
Gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe wechseln häufig den Arbeitgeber. Damit Urlaubsansprüche nicht verloren gehen, führt die SOKA-BAU für jeden Arbeitnehmer ein Urlaubskonto. Der Arbeitgeber meldet monatlich Bruttolohn und Beschäftigungstage und zahlt den Sozialkassenbeitrag.
Gewährt der Arbeitgeber Urlaub, zahlt er die Urlaubsvergütung aus und erhält sie von der SOKA-BAU erstattet. Die Urlaubsvergütung beträgt nach § 8 BRTV 14,25 % des Bruttolohns, für schwerbehinderte Menschen 16,63 %. Der Jahresurlaub beträgt 30 Arbeitstage.
- Monatliche Meldung: Bruttolohn, Beschäftigungstage, Urlaubsvergütung
- Beitragszahlung bis zum 15. des Folgemonats
- Erstattung der ausgezahlten Urlaubsvergütung durch die SOKA-BAU
- Übertragung von Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel über das Arbeitnehmerkonto
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Wie werden Winterbeschäftigungs-Umlage und Saison-KUG abgerechnet?
Betriebe des Bauhauptgewerbes zahlen die Winterbeschäftigungs-Umlage nach § 354 SGB III an die Bundesagentur für Arbeit. Sie beträgt 2,0 % der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer; davon trägt der Arbeitgeber 1,2 % und der Arbeitnehmer 0,8 %. Die Umlage wird über die SOKA-BAU eingezogen.
In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März kann bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden. Ergänzend gibt es Mehraufwands-Wintergeld für geleistete Arbeitsstunden und Zuschuss-Wintergeld für Stunden, mit denen Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Arbeitsausfall eingesetzt werden.
| Kriterium | Leistung | Zeitraum | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Saison-Kurzarbeitergeld | 1. Dezember bis 31. März | Antrag und Abrechnungsliste monatlich an die Agentur für Arbeit | |
| Mehraufwands-Wintergeld | 15. Dezember bis Ende Februar | 1,00 € je geleisteter Arbeitsstunde, steuer- und beitragsfrei | |
| Zuschuss-Wintergeld | Gesamte Schlechtwetterzeit | Bis 2,50 € je eingesetzter Guthabenstunde | |
| Winterbeschäftigungs-Umlage | Ganzjährig | 2,0 % (AG 1,2 % / AN 0,8 %) über die SOKA-BAU |
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Welche Fehler treten in der Baulohnabrechnung am häufigsten auf?
- Falsche Zuordnung zum Geltungsbereich des VTV und dadurch fehlende oder überhöhte SOKA-BAU-Beiträge
- Urlaubsvergütung nach Kalendertagen statt nach dem tariflichen Prozentsatz berechnet
- Angestellte und Poliere ohne Meldung zur Zusatzversorgung (Arbeitgeberbeitrag)
- Saison-KUG ohne vorherige Auflösung von Arbeitszeitguthaben beantragt
- Auslösung und Fahrtkostenerstattungen steuerlich falsch behandelt
- Fehlende Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bei Nachunternehmern
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Was kostet eine Baulohnabrechnung?
Baulohn rechnen wir zum gewählten Paketpreis je Abrechnung zuzüglich eines Baulohn-Zuschlags ab. Die aktuellen Basispreise:
Digital Basis
ab 7,90 €
netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung
Digital Betreuung
ab 12,90 €
netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung
ALL-IN
ab 14,90 €
netto je Lohn- und Gehaltsabrechnung
zzgl. Grundpauschale 25,00 € je Monat. Alle Pakete, Zuschläge und den Preisrechner finden Sie unter Leistungen & Preise.
Den Baulohn-Zuschlag sehen Sie im Preisrechner unter Leistungen & Preise – dort aktivieren Sie die Option Baulohn.
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Was übernimmt Payworx für Bauunternehmen?
- Monatliche Baulohnabrechnung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis
- SOKA-BAU-Meldungen und Beitragsberechnung
- Saison-KUG-Anträge und Abrechnungslisten an die Agentur für Arbeit
- Abrechnung von Zuschlägen, Auslösungen und Wegegeld
- Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und BG BAU
- Unterstützung bei Prüfungen der SOKA-BAU und DRV
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Wie läuft der Wechsel zur Baulohnabrechnung von Payworx ab?
- 1
Erstgespräch
Gewerk, Tarifgebiet, Mitarbeiterzahl und Besonderheiten klären.
- 2
Angebot
Verbindliches Angebot mit Baulohn-Zuschlag.
- 3
Vollmachten
Digitale [[SOKA-BAU-Vollmacht|/mandantenportal/soka-bau-vollmacht]] und Vertrag unterschreiben.
- 4
Datenübernahme
Urlaubskonten, Vorjahreswerte und Lohnarten übernehmen.
- 5
Erste Abrechnung
Prüfung gegen die Vorwerte, Abstimmung der SOKA-BAU-Meldung.
- 6
Laufender Betrieb
Stunden und Schlechtwettertage melden, wir erledigen den Rest.
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Welche Unterlagen werden für den Baulohn benötigt?
- SOKA-BAU-Betriebskontonummer
- Urlaubskontenstände je Arbeitnehmer
- Stundenzettel bzw. Zeiterfassung
- Lohnkonten des laufenden Jahres
- Mitgliedsnummer der BG BAU
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
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Eigener Baulohn, Steuerberater oder spezialisiertes Lohnbüro?
| Kriterium | Eigene Baulohnbuchhaltung | Steuerberater | Lohnbüro Payworx |
|---|---|---|---|
| Tarif- und SOKA-Wissen | Eigenes Spezialwissen nötig | Nicht in jeder Kanzlei vorhanden | Schwerpunkt Baulohn |
| Zeitaufwand intern | Hoch | Mittel | Gering |
| Saison-KUG | Aufwendig | Je nach Kanzlei | Inklusive Abrechnungslisten |
| Vertretung | Kritisch | Je nach Größe | Team mit Vertretung |
| Software | Eigene Lizenz | Meist DATEV | DATEV und Addison |
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Gibt es Lohn und Buchhaltung für Bauunternehmen aus einer Hand?
Ja. Wer neben dem Baulohn auch Finanzbuchhaltung und Bauabzugsteuer abgeben möchte, findet das Gesamtpaket unter Lohn und Buchhaltung für Bauunternehmen.
Häufige Fragen
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