Mit der Neuregelung der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) endet die bisherige Befreiungsmöglichkeit: Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die in § 8 BVV genannten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen und bereitzustellen.
Die digitale Personalakte wird damit – zumindest für den Bereich der Entgelt- und Sozialversicherungsunterlagen – faktisch zur gesetzlichen Pflicht.
Viele Unternehmen nutzen bereits digitale Tools, aber die revisionssichere, gesetzeskonforme Aufbewahrung stellt höhere Anforderungen:
Bis Januar 2027 ist die Vorbereitungszeit knapp – handeln Sie jetzt:
Die Pflicht zur digitalen Entgeltunterlage ist eine Chance, Prozesse zu modernisieren und langfristig Zeit und Kosten zu sparen. Handeln Sie frühzeitig, um die Frist komfortabel einzuhalten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
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