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Aktuelle Änderungen

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Kurswechsel im Steuerstrafrecht ab 2027

2026-07-20 9 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung stellt den Kampf gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität sichtbar ins Zentrum ihrer Steuerpolitik. Der im Juli 2026 von Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig vorgestellte Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität umfasst 26 Einzelmaßnahmen, die in mehreren Gesetzespaketen umgesetzt werden sollen – mit engem Zeitplan und schrittweisem Inkrafttreten ab 2027.

Die geplanten Änderungen markieren einen Paradigmenwechsel: weg vom „Deal über Selbstanzeige", hin zu härterer Verfolgung, größerer Transparenz und technischer Aufrüstung der Ermittlungsbehörden. Dieser Beitrag ordnet die materiellen Änderungen ein und skizziert den zu erwartenden Gesetzgebungsfahrplan.

1. Strafverschärfungen im Steuerstrafrecht

Organisierte Steuerkriminalität: Der Strafrahmen soll von bislang maximal zehn Jahren auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.

Einstufung der Steuerhinterziehung: Steuerhinterziehung soll in schweren Fällen wieder als Verbrechen qualifiziert werden, nicht nur als Vergehen – mit erheblichen Folgen für Verjährung, Ermittlungsbefugnisse und die Anordnung von Untersuchungshaft.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Vorgesehen sind mehr Kontrollen, insbesondere im Bau-, Gastronomie- und Logistiksektor, flankiert durch höhere Bußgelder und erweiterte Einziehungsbefugnisse.

Ergänzend plant die Regierung ein zentrales Register für wegen schwerer Steuerstraftaten sanktionierte Unternehmen. Wiederholungstäter sollen sichtbar gemacht und der Druck auf Unternehmen erhöht werden.

2. Abschaffung und Umbau der strafbefreienden Selbstanzeige

§ 371 AO soll grundlegend reformiert werden: Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige wird für höhere Hinterziehungsbeträge abgeschafft. Vorgesehen ist eine neue Systematik:

FallgruppeGeplante Rechtsfolge
Kleine FälleStrafmilderung statt Straffreiheit – etwa zwingende Reduzierung innerhalb des Strafrahmens bei vollständiger Offenlegung und Zahlung
Größere HinterziehungsbeträgeSelbstanzeige nur noch als strafmildernder Umstand, nicht mehr als Eintrittskarte zur Straffreiheit

Die bisherige Logik – vollständige Offenlegung plus Nachzahlung gleich Straffreiheit – wird damit explizit aufgebrochen. Das politische Signal lautet: Wer betrügt, kann sich nicht mehr „freikaufen", sondern muss mit einer strafrechtlichen Sanktion rechnen.

3. Einziehung von Vermögen und Luxusgütern

Verdächtige Vermögenswerte: Die Schwelle für die Sicherstellung und spätere Einziehung von Luxusgütern (etwa hochpreisige Uhren oder Fahrzeuge) aus mutmaßlich illegalen Geldquellen soll gesenkt werden.

Beweis- und Dokumentationspflichten: Buchungsbelege sollen einheitlich 15 Jahre aufbewahrt werden. Damit verlängert sich der Zeitraum, in dem Ermittler Vermögensflüsse nachvollziehen können, deutlich.

Die politische Botschaft ist unmissverständlich: Wer Steuern hinterzieht, darf nicht mehr darauf vertrauen, dass der Staat beim Zugriff auf Vermögenswerte zurückhaltend agiert – der Zugriff soll einfach, früh und sichtbar erfolgen.

4. Digitalisierung und KI-Einsatz

Zeitnahe Umsatzsteuermeldungen: Geplant ist ein elektronisches System, über das Unternehmen ihre Umsatzsteuer zeitnah melden müssen. Ziel ist ein Frühwarnsystem für Betrugsfälle, insbesondere Karussellgeschäfte.

Digitale Ermittlungsbefugnisse: Mit dem bereits beschlossenen Gesetzespaket zu digitalen Ermittlungsbefugnissen werden automatisierte Datenanalysen, digitaler Bildabgleich und erweiterte Online-Zugriffe rechtlich verankert – die Grundlage für KI-basierte Mustererkennung.

KI-gestützte Analyse: Der Aktionsplan sieht ausdrücklich vor, Daten aus Steuererklärungen, Umsatzsteuermeldungen und Zahlungsströmen mithilfe von KI-Systemen auszuwerten, um Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren.

Damit verschiebt sich das Ermittlungsverständnis grundlegend: weg von der Einzelfallprüfung auf Verdacht, hin zu einer datengetriebenen, algorithmischen Risikoanalyse im Hintergrund.

5. Institutionelle Zentralisierung und Personalaufstockung

Gemeinsames Zentrum Finanzkriminalität: Beim Zoll wird ein neues zentrales Kompetenzzentrum für Finanzkriminalität eingerichtet, in dem Steuerfahndung, Zollfahndung, Staatsanwaltschaften und weitere Stellen koordiniert zusammenarbeiten.

Personal: Der Aktionsplan kündigt zusätzliche Stellen in Finanzverwaltung, Zoll und Staatsanwaltschaften an. Der Bund rechnet aufgrund der verschärften Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität sowie der stärkeren Besteuerung von Krypto-Vermögen mit Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

In der Haushaltsplanung ab 2027 werden diese Mehreinnahmen bereits antizipiert; sie sollen einen Teil der Spielräume für die parallel geplante Steuerentlastungsreform finanzieren.

Der Zeit- und Ablaufplan im Überblick

Phase 1: Politischer Beschluss und Vorarbeiten (bereits erfolgt)

  • Februar 2026: Erarbeitung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten Finanz- und Steuerkriminalität durch BMF, BMI und BMJ.
  • Juli 2026: Öffentliche Vorstellung des Aktionsplans durch Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig.
  • Parallel: Abschluss der Koalitionsverhandlungen zur großen Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll (Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen).

In dieser Phase wird der politische Rahmen gesetzt: Die Koalition fixiert Zielrichtung und Volumen, die Ressorts liefern die fachliche Feinstruktur.

Phase 2: Referentenentwürfe und Ressortabstimmung (Sommer/Herbst 2026)

  • Sommer 2026: Ausarbeitung von Referentenentwürfen im Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium – insbesondere zur Änderung des § 371 AO, des Steuerstrafrechts sowie der Abgabenordnung im Bereich Einziehung und Aufbewahrungspflichten.
  • Ressortabstimmung: Beteiligung weiterer Ressorts (Innen, Wirtschaft, Arbeit); Vorbereitung der Kabinettvorlage; Bund-Länder-Abstimmung über die Ausgestaltung des Zentrums für Finanzkriminalität und die Umsetzung der digitalen Ermittlungsbefugnisse.
  • Verbändeanhörungen: Steuerberaterkammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGOs nehmen im Anhörungsverfahren Stellung – insbesondere zur Selbstanzeige-Reform und zum KI-Einsatz.

In dieser Phase entscheidet sich, wie weit die Regierung bei der Abschaffung der Straffreiheit geht und welche Sicherungen beim KI-Einsatz eingebaut werden.

Phase 3: Kabinettsbeschluss und Parlamentsverfahren (Spätherbst 2026 bis Frühjahr 2027)

  • Spätherbst 2026: Kabinettsbeschluss über das „Gesetz zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität" (Arbeitstitel), das die Maßnahmen des Aktionsplans bündelt.
  • Einbringung im Bundestag: Erste Lesung voraussichtlich noch Ende 2026 – mit Schwerpunkt auf den Änderungen im Steuerstrafrecht, den Einziehungsregeln und den digitalen Pflichten für Unternehmen.
  • Fachliche Beratungen: Weitere Lesungen und Ausschusssitzungen (Finanzausschuss, Rechtsausschuss, ggf. Digitalausschuss); Anpassung einzelner Regelungen, etwa zur Staffelung der Selbstanzeige-Wirkung und zu Schwellenwerten bei der Vermögenseinziehung.

Ziel der Koalition ist es, das Paket so zu takten, dass es sich mit der großen Steuerreform und den bereits beschlossenen Entlastungen verzahnt. Die politische Botschaft: Entlastung der Ehrlichen, Druck auf die Unehrlichen.

Phase 4: Verabschiedung und Inkrafttreten (2027 ff.)

  • Verabschiedung: Die Koalition strebt die Beschlussfassung im Bundestag im Laufe des Jahres 2027 an. Der Bundesrat wird wegen der starken Länderbetroffenheit (Finanzverwaltung, Zoll) eine zentrale Rolle spielen.
  • Inkrafttreten: Zu erwarten sind gestufte Inkrafttretensregelungen – die strafrechtlichen Verschärfungen und die Selbstanzeige-Reform mit einem festen Datum im Jahr 2027; die Pflichten zu digitalen Meldesystemen und die verlängerten Aufbewahrungsfristen mit Übergangsfristen von mehreren Jahren, um Unternehmen und Verwaltung technisch anzupassen.
  • Vollwirkung: Die Haushaltsplanungen des Bundes und die große Steuerreform gehen davon aus, dass das Maßnahmenpaket ab 2028 seine volle fiskalische Wirkung entfaltet.

Fazit: Entlastung und Verschärfung greifen zeitgleich

Für Steuerpflichtige, Berater und Unternehmen beginnt eine Phase, in der Entlastung und Verschärfung parallel wirken: bessere Rahmenbedingungen für reguläres Arbeiten, aber deutlich höhere Risiken bei Verstößen. Drei Punkte verdienen aus redaktioneller Sicht besondere Aufmerksamkeit:

  1. Selbstanzeige-Reform: Wer aktuell über eine Nacherklärung nachdenkt, sollte den Zeitfaktor kennen – die strafbefreiende Wirkung des § 371 AO in seiner heutigen Form steht politisch zur Disposition.
  2. Dokumentationspflichten: Die geplante 15-jährige Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bedeutet für Unternehmen einen erheblichen organisatorischen Vorlauf – Archivierungskonzepte sollten frühzeitig überprüft werden.
  3. Digitale Meldepflichten: Das geplante zeitnahe Umsatzsteuermeldesystem wird Prozesse in Buchhaltung und Lohn- bzw. Finanzbuchhaltungssoftware verändern; Übergangsfristen sind zu erwarten, sollten aber nicht zum Aufschub verleiten.

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt den politischen Beschluss- und Diskussionsstand zum Aktionsplan (Juli 2026) wieder. Die dargestellten Maßnahmen stehen unter Gesetzesvorbehalt; Inhalt und Zeitplan können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Der Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Wird die strafbefreiende Selbstanzeige komplett abgeschafft?

Nein, aber grundlegend umgebaut: Bei kleinen Fällen soll künftig eine Strafmilderung statt Straffreiheit gelten; bei größeren Hinterziehungsbeträgen wirkt die Selbstanzeige nur noch strafmildernd. Die vollständige strafbefreiende Wirkung des § 371 AO in heutiger Form entfällt für höhere Beträge.

Ab wann sollen die neuen Regelungen gelten?

Die Koalition strebt die Verabschiedung im Laufe des Jahres 2027 an. Zu erwarten sind gestufte Inkrafttretensregelungen: strafrechtliche Verschärfungen und Selbstanzeige-Reform mit festem Datum 2027, digitale Meldepflichten und verlängerte Aufbewahrungsfristen mit mehrjährigen Übergangsfristen. Die volle fiskalische Wirkung wird ab 2028 erwartet.

Welche neuen Pflichten kommen auf Unternehmen zu?

Insbesondere ein elektronisches System für zeitnahe Umsatzsteuermeldungen sowie eine einheitliche Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren für Buchungsbelege. Zudem ist ein zentrales Register für wegen schwerer Steuerstraftaten sanktionierte Unternehmen geplant.

Was ändert sich am Strafrahmen für Steuerhinterziehung?

Für organisierte Steuerkriminalität soll der Strafrahmen von maximal 10 auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe steigen. In schweren Fällen soll Steuerhinterziehung zudem als Verbrechen statt als Vergehen eingestuft werden – mit Folgen für Verjährung, Ermittlungsbefugnisse und Untersuchungshaft.

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