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Gebäudereinigung: IG BAU fordert 17 Euro pro Stunde – noch keine Tarifeinigung

Payworx Redaktion 2026-10-26 6 Min. Lesezeit

aktualisiert am 26.10.2026 · Rechtsstand 26.10.2026

Die IG BAU fordert für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk zwei Euro mehr pro Stunde. In der Lohngruppe 1 wären das 17 Euro brutto. Eine Tarifeinigung liegt nach dem Stand vom 26. Oktober 2026 noch nicht vor.

Noch keine Tarifeinigung: Die 17 Euro sind eine Forderung der IG BAU. Stand 26. Oktober 2026 ist diese Erhöhung nicht vereinbart.

Zwei Euro mehr pro Stunde: Darum geht es im Tarifstreit

Die IG BAU fordert für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk zwei Euro mehr pro Stunde in allen Lohngruppen. In der Lohngruppe 1 würde der Stundenlohn damit von derzeit 15 auf 17 Euro brutto steigen.

Doch ein entsprechender Abschluss liegt bislang nicht vor. Auch die zweite Verhandlungsrunde am 22. Oktober 2026 in Köln endete ohne Einigung. Die Gewerkschaft lehnte das erste Angebot der Arbeitgeber ab.

Für Beschäftigte, Unternehmen und die Lohnabrechnung ist deshalb entscheidend: Eine Tarifforderung ist noch keine beschlossene Lohnerhöhung.

Wer verhandelt über die neuen Löhne?

Auf Arbeitnehmerseite führt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG BAU, die Verhandlungen. Die Arbeitgeber werden durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, kurz BIV, vertreten.

Nach Angaben der Gewerkschaft betrifft die Tarifrunde rund 700.000 Beschäftigte. Der derzeitige Tarifvertrag läuft Ende 2026 aus.

Die IG BAU fordert eine Erhöhung um zwei Euro pro Stunde bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber streben dagegen einen Abschluss über 24 Monate mit deutlich kleineren Erhöhungsschritten an.

Welche Mindeststundenlöhne gelten 2026?

Für die beiden maßgeblichen Mindestlohngruppen gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende Beträge:

TätigkeitsbereichInnen- und UnterhaltsreinigungLohngruppeLG 1Mindeststundenentgelt 202615,00 Euro brutto
TätigkeitsbereichGlas- und FassadenreinigungLohngruppeLG 6Mindeststundenentgelt 202618,40 Euro brutto

Diese Entgeltuntergrenzen sind durch die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung verbindlich festgesetzt. Die Verordnung läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aus.

Die Werte sind Mindestentgelte innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereichs. Sie sind nicht automatisch der tatsächliche Stundenlohn jeder Reinigungskraft. Im Einzelfall können höhere tarifliche oder vertragliche Ansprüche bestehen.

Was fordert die IG BAU?

Die Gewerkschaft verlangt einen einheitlichen Aufschlag von zwei Euro brutto pro Stunde für alle Lohngruppen.

LohngruppeLG 1Aktueller Wert 202615,00 Euro bruttoGewerkschaftsforderung (nicht vereinbart)17,00 Euro bruttoErhöhungrund 13,3 Prozent
LohngruppeLG 6Aktueller Wert 202618,40 Euro bruttoGewerkschaftsforderung (nicht vereinbart)20,40 Euro bruttoErhöhungrund 10,9 Prozent

Weil der Euroaufschlag gleich hoch ist, fällt die prozentuale Steigerung in der niedrigeren Lohngruppe stärker aus.

Die Gewerkschaft begründet ihre Forderung unter anderem mit der Einkommenssituation der Beschäftigten und den gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Was bieten die Arbeitgeber an?

Der BIV legte am 22. Oktober 2026 ein Angebot mit einer Laufzeit von 24 Monaten vor.

Für die Lohngruppe 1 sieht der Vorschlag folgende Entwicklung vor:

  • Beginn des neuen Tarifvertrags am 1. Januar 2027.
  • Zunächst vier Monate ohne Lohnerhöhung.
  • Erhöhung um 1,8 Prozent zum 1. Mai 2027.
  • Weitere Erhöhung um 1,6 Prozent zum 1. Januar 2028.

Der Einstiegsstundenlohn würde damit zunächst auf 15,27 Euro brutto und später auf ungefähr 15,51 Euro brutto steigen.

Wichtig: Auch diese Werte sind nicht beschlossen. Sie gehören zu einem Arbeitgeberangebot, das die IG BAU abgelehnt hat.

Warum liegen die Positionen so weit auseinander?

Die Gewerkschaft hält das angebotene Lohnplus für unzureichend. Besonders kritisch sieht sie die vier Monate ohne Erhöhung zu Beginn der vorgeschlagenen Laufzeit. Aus ihrer Sicht reicht das Angebot nicht aus, um die Belastungen der Beschäftigten angemessen aufzufangen.

Die Arbeitgeber verweisen dagegen auf die schwierige wirtschaftliche Lage und steigende Sozialversicherungsbeiträge. Sie betonen die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines neuen Abschlusses für die Unternehmen.

Damit geht es nicht allein um die Höhe des Stundenlohns. Auch die Laufzeit und der Zeitpunkt der ersten Erhöhung sind zentrale Streitpunkte.

Sind 17 Euro ab 2027 bereits beschlossen?

Nein. Nach dem recherchierten Stand vom 26. Oktober 2026 gibt es keine Tarifeinigung auf 17 Euro brutto in Lohngruppe 1.

Die 17 Euro sind die Forderung der IG BAU. Die im Arbeitgeberangebot genannten Beträge sind ebenfalls noch keine vereinbarten Tarifwerte.

Ob eine Erhöhung kommt, wie hoch sie ausfällt und zu welchem Zeitpunkt sie wirksam wird, bleibt Gegenstand der Verhandlungen.

Wie geht es weiter?

Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 3. November 2026 in Köln vorgesehen.

Die IG BAU hat für diesen Tag eine Protestkundgebung angekündigt. Außerdem stellt sie bei ausbleibender Annäherung Streiks in Aussicht.

Daraus folgt jedoch nicht, dass bereits ein flächendeckender Streik begonnen hat. Zunächst werden die Tarifgespräche fortgesetzt.

Was bedeutet das für Arbeitgeber und Lohnabrechnung?

Für Unternehmen ist eine klare Trennung zwischen geltendem Recht und möglichen künftigen Entwicklungen wichtig.

Für die laufende Abrechnung sind die bestehenden Entgeltvorgaben und die jeweils maßgeblichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Eine allgemeine Umstellung auf 17 Euro lässt sich aus dem bisherigen Verhandlungsstand nicht ableiten.

Für die Vorbereitung auf mögliche Änderungen sind folgende Punkte sinnvoll:

  • Gewerkschaftsforderung und Arbeitgeberangebot als offene Planungsszenarien behandeln.
  • Noch nicht vereinbarte Werte nicht als beschlossene Tarifwerte in Lohnstammdaten übernehmen.
  • Beschäftigten und Auftraggebern den Unterschied zwischen Forderung und Abschluss erklären.
  • Nach einer Einigung Beträge, Lohngruppen, Geltungsbeginn und rechtliche Umsetzung prüfen.

Fazit

Die IG BAU fordert ein deutliches Lohnplus. In der Lohngruppe 1 soll der Stundenlohn auf 17 Euro brutto steigen. Das Arbeitgeberangebot bleibt bislang erheblich darunter.

Für die Praxis ist entscheidend: Stand 26. Oktober 2026 ist die Erhöhung auf 17 Euro nicht vereinbart. Erst die weiteren Verhandlungen werden zeigen, ob und unter welchen Bedingungen ein neuer Tarifabschluss zustande kommt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt in der Gebäudereinigung bereits ein Mindestlohn von 17 Euro?

Nein. Stand 26. Oktober 2026 sind 17 Euro die Forderung der IG BAU für Lohngruppe 1. Eine entsprechende Tarifeinigung liegt nicht vor.

Welcher Mindeststundenlohn gilt 2026?

In Lohngruppe 1 gelten 15,00 Euro brutto pro Stunde, in Lohngruppe 6 gelten 18,40 Euro brutto pro Stunde, jeweils innerhalb des entsprechenden Geltungsbereichs.

Ist das Arbeitgeberangebot bereits verbindlich?

Nein. Die IG BAU hat das Angebot vom 22. Oktober 2026 abgelehnt. Die vorgeschlagenen Erhöhungsschritte sind nicht vereinbart.

Wann wird weiterverhandelt?

Nach dem Stand dieses Beitrags ist die nächste Verhandlungsrunde für den 3. November 2026 in Köln vorgesehen.

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