Änderungen im Steuerrecht 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Bild KI-generiertDie wichtigsten steuerlichen Änderungen zum 01.01.2026
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe bedeutender Neuerungen im deutschen Steuer- und Arbeitsrecht. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Unternehmen und Arbeitgeber auf Basis offizieller Quellen (Bundesfinanzministerium, Bundesregierung, Deutsche Rentenversicherung) zusammengefasst.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen vollständig steuerfrei.
Zusätzlich wird der Einkommensteuertarif angepasst, um die sogenannte kalte Progression zu mildern.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
| Leistung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| LeistungKindergeld pro Kind/Monat | 2025255 € | 2026259 € |
| LeistungKinderfreibetrag (beide Eltern) | 20259.600 € | 20269.756 € |
Mindestlohn und Minijob-Grenze
- Mindestlohn: 13,90 Euro brutto/Stunde (2025: 12,82 Euro)
- Minijob-Grenze: 603 Euro/Monat (2025: 556 Euro)
- Ab 2027: Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, Minijob-Grenze auf 633 Euro
Handlungsbedarf für Arbeitgeber: Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge anpassen.
Höhere Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben (bisher erst ab km 21).
E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich
- Empfang strukturierter E-Rechnungen: Pflicht seit 01.01.2025 für alle inländischen Unternehmen
- Versand ab 01.01.2027: Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €
- Versand ab 01.01.2028: Alle anderen Unternehmen
Checkliste: Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Lohnabrechnungen anpassen: Neuen Mindestlohn (13,90 €/Std.) und Minijob-Grenze (603 €) hinterlegen
- E-Rechnung sicherstellen: Empfangsbereitschaft für ZUGFeRD/XRechnung prüfen
- Reisekostenabrechnung aktualisieren: Einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent berücksichtigen
- Arbeitsverträge prüfen: Insbesondere bei Minijobbern und Stundenlohnvereinbarungen
- Steuerberater konsultieren: Individuelle Auswirkungen frühzeitig klären
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
