Mindestlohn 2026: 13,90 Euro – Was Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten müssen
Bild KI-generiertMindestlohn 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde – ein Anstieg von 8,42 % gegenüber dem Vorjahr (12,82 Euro). Bereits beschlossen ist der nächste Schritt: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro.
Neue Minijob-Verdienstgrenze: 603 Euro
Da die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.
| Kennzahl | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| KennzahlMindestlohn/Stunde | 202512,82 € | 202613,90 € | 202714,60 € |
| KennzahlMinijob-Grenze/Monat | 2025556 € | 2026603 € | 2027633 € |
| KennzahlÜbergangsbereich bis | 20252.000 € | 20262.000 € | 20272.000 € |
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
- Alle bestehenden Arbeitsverträge mit Minijobbern sind zu prüfen und ggf. anzupassen
- Der Übergangsbereich (Midijob) reicht nun bis 2.000 Euro monatlich
- Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen
Handlungsempfehlungen
- Verträge prüfen: Alle Arbeitsverträge mit Stundenlöhnen unter 13,90 Euro sofort anpassen
- Minijob-Status sichern: Stundenzahl und Verdienst zur neuen Grenze abstimmen
- Vorbereitung auf 2027: Lohnstruktur auf 14,60 Euro vorbereiten
- Dokumentation: Arbeitszeitaufzeichnungen aktuell halten
Ausblick: Mindestlohn ab 2027
Die Mindestlohn-Kommission hat bereits die Erhöhung auf 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 beschlossen. Die neue Minijob-Grenze wird dann bei 633 Euro liegen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
