Kostenlose Tools für Lohnbüros und Personalabteilungen: Gehaltsrechner 2026, Steuer-ID beantragen (Antrag 010250), Tarifverträge, Mindestlohn und Kündigungsfristen.
Schritt 1 von 5 – Grunddaten
Fallbezeichnung / interne Bezeichnung
Art der Tätigkeit
Beschäftigungsbeginn
Beschäftigungsende (leer = unbefristet)
Monatliches Entgelt (brutto, €)
Wochenstunden in der Vorlesungszeit
Wochenstunden in der vorlesungsfreien Zeit
Lage der Arbeitszeit
Diese Prüfung verwendet Claude Opus (Anthropic) · Keine Rechtsberatung
Ordentlich Studierende sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Rentenversicherungspflicht besteht weiterhin; bei Entgelten bis 603 € gelten die Minijob-Regeln.
| Wochenarbeitszeit Vorlesungszeit | max. 20 Stunden |
|---|---|
| Semesterferien | Mehr als 20 Stunden zulässig |
| Mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden | Keine Versicherungsfreiheit (Jahresbetrachtung) |
| Rentenversicherung | 9,3 % AG / 9,3 % AN; im Übergangsbereich reduziert |
| Nachweis | Immatrikulationsbescheinigung je Semester |
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ↗ · § 27 Abs. 4 SGB III ↗ · Stand: Oktober 2026 · fachlich geprüft von Dipl.-Kfm. Thomas Sandmann
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