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Verpflegungsmehraufwendungen & Fahrtkosten mit Privat-PKW
Steuerfreie Pauschbeträge für Verpflegung gem. § 3 Nr. 13 / Nr. 16 EStG
Kürzungen wegen vom Arbeitgeber gestellter Mahlzeiten (§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG)
Frühstück (Kürzung 20 % von 28 € = 5,60 €)
Mittagessen (Kürzung 40 % von 28 € = 11,20 €)
Abendessen (Kürzung 40 % von 28 € = 11,20 €)
Kilometerpauschale: 0,30 € je gefahrenem km (eigener PKW) | 0,20 € je km (andere motorbetr. Fahrzeuge)
Erstattete Fahrtkosten andere Fahrzeuge (km × 0,20 €)
Hinweis
Die bescheinigten Beträge wurden bereits steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet (§ 3 Nr. 13 bzw. Nr. 16 EStG) und können vom Arbeitnehmer nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Ort, Datum & Unterschrift
Unterschrift / Stempel Arbeitgeber (im PDF)
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